hallo liebe leute, ich hab da mal eine frage,
und zwar es betrifft meine mutter
sie möchte gerne mal wissen ob das amt sie zum umzug zwingen darf "wenn" sie eine arbeit in einer anderen stadt bekommen könnte?
bzw ob das amt überhaupt außerhalb der heimatstadt auf stellensuche gehen darf??
weil sie mal irgendwo gehört haben will das frauen die über 40 jahre alt sind nicht mehr umziehen müßen,dürfen,können.
gezwungen zum Umzug ??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- sandhopser
- Beiträge: 58
- Registriert: 09.08.2006 15:09
- Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern, Rostock
Hallo sandhopser
Wenn Deine Mutter eine Arbeit ausserhalb der eigenen Stadt findet gibt es Mobilitätshilfen. Im SGB III §§ 53/54 ist das geregelt. Schau mal
hier.
Der Umkreis der Arbeitssuche richtet sich nach dem was angegeben wurde, regional oder bundesweit.
Umziehen über 40, das ist durchaus möglich und mir sind keine Altersbeschränkungen bekannt.
Nicht nur das Amt muss auf Stellensuche gehen, auch Deine Mutter ist verpflichtet ihre Hilfebedürftigkeit durch eigene Bemühungen zu verringern.
Gruss
Wenn Deine Mutter eine Arbeit ausserhalb der eigenen Stadt findet gibt es Mobilitätshilfen. Im SGB III §§ 53/54 ist das geregelt. Schau mal
hier.
Der Umkreis der Arbeitssuche richtet sich nach dem was angegeben wurde, regional oder bundesweit.
Umziehen über 40, das ist durchaus möglich und mir sind keine Altersbeschränkungen bekannt.
Nicht nur das Amt muss auf Stellensuche gehen, auch Deine Mutter ist verpflichtet ihre Hilfebedürftigkeit durch eigene Bemühungen zu verringern.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- sandhopser
- Beiträge: 58
- Registriert: 09.08.2006 15:09
- Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern, Rostock
Hallo sandhopser
Gezwungen werden kann niemand, man pendelt dann eben zwischen Arbeit und Wohnung. Mit den Mobi-Hilfen können dazu befristet Teile der entstehenden Kosten übernommen werden aber das endet dann irgendwann.
Gruss
Gezwungen werden kann niemand, man pendelt dann eben zwischen Arbeit und Wohnung. Mit den Mobi-Hilfen können dazu befristet Teile der entstehenden Kosten übernommen werden aber das endet dann irgendwann.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- sandhopser
- Beiträge: 58
- Registriert: 09.08.2006 15:09
- Wohnort: Mecklenburg-Vorpommern, Rostock