Hallo,
darf ich eigentlich alle Ausgaben schwärzen? Gutschriften ist klar das geht nicht, aber was ich wohin überweise oder ausgebe geht doch keinen was an oder?
Und dürfen die Kopien machen? Damals hat sie die Auszüge kopiert, bin aber der Meinung gelesen zu haben das dies nicht rechtens ist. Kann ich mich da weigern?
Ausgaben bei Kontoauszügen schwärzen?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hm also heißt das ich wurde damals hintergangen weil die meine Kontoauszüge kopiert haben. Wie ich das lese dürfen die das ja nicht.
Da steht das bei Erstanträgen die Kontoauszüge vorgelegt werde müssen, wie sieht es bei einer 2. Beantragung aus. Also hatte damals Alg 2 bekommen. dann hatte ich 3 Monate Arbeit dann hab ich wieder ALG 2 bekommen (Folgeantrag) da wollte man keine Auszüge sehen. Da ich jetzt umgezogen bin mit jemanden zusammen, zählt das dann wieder unter Erstantrag so das ich die Auszüge vorlegen muß oder nicht? Die meinte heut nämlich das die eigentlich dazu gehören, hatte aber keine dabei. Hat es erstmal so weiter gegeben.
Und mit den schwärzen, alles was unter 50 Euro ist. Ok...frag mich aber warum keine größeren Beträge. Solang das nicht jeden Monat vor kommt, kann den das doch auch egal sein.
Da steht das bei Erstanträgen die Kontoauszüge vorgelegt werde müssen, wie sieht es bei einer 2. Beantragung aus. Also hatte damals Alg 2 bekommen. dann hatte ich 3 Monate Arbeit dann hab ich wieder ALG 2 bekommen (Folgeantrag) da wollte man keine Auszüge sehen. Da ich jetzt umgezogen bin mit jemanden zusammen, zählt das dann wieder unter Erstantrag so das ich die Auszüge vorlegen muß oder nicht? Die meinte heut nämlich das die eigentlich dazu gehören, hatte aber keine dabei. Hat es erstmal so weiter gegeben.
Und mit den schwärzen, alles was unter 50 Euro ist. Ok...frag mich aber warum keine größeren Beträge. Solang das nicht jeden Monat vor kommt, kann den das doch auch egal sein.
Hallo Tracid
Das ist kein Neuantrag nach einer Veränderung, eher ein Folgeantrag und da dürfte es genügen wenn der aktuelle Kontostand bekannt ist. In der Zeit zwischen allererstem Antrag, der kurzzeitigen Beschäftigung und jetzt dürftest Du keine Reichtümer angehäuft haben.
Beim Schwärzen interessieren sowieso nur Kontoeingänge, für was und wieviel Du Dein Geld ausgibst geht keinen was an.
Gruss
Das ist kein Neuantrag nach einer Veränderung, eher ein Folgeantrag und da dürfte es genügen wenn der aktuelle Kontostand bekannt ist. In der Zeit zwischen allererstem Antrag, der kurzzeitigen Beschäftigung und jetzt dürftest Du keine Reichtümer angehäuft haben.
Beim Schwärzen interessieren sowieso nur Kontoeingänge, für was und wieviel Du Dein Geld ausgibst geht keinen was an.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.