Ausgaben bei Kontoauszügen schwärzen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Ausgaben bei Kontoauszügen schwärzen?

Beitrag von Tracid »

Hallo,

darf ich eigentlich alle Ausgaben schwärzen? Gutschriften ist klar das geht nicht, aber was ich wohin überweise oder ausgebe geht doch keinen was an oder?

Und dürfen die Kopien machen? Damals hat sie die Auszüge kopiert, bin aber der Meinung gelesen zu haben das dies nicht rechtens ist. Kann ich mich da weigern?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tracid
Schau mal hier.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

Hm also heißt das ich wurde damals hintergangen weil die meine Kontoauszüge kopiert haben. Wie ich das lese dürfen die das ja nicht.

Da steht das bei Erstanträgen die Kontoauszüge vorgelegt werde müssen, wie sieht es bei einer 2. Beantragung aus. Also hatte damals Alg 2 bekommen. dann hatte ich 3 Monate Arbeit dann hab ich wieder ALG 2 bekommen (Folgeantrag) da wollte man keine Auszüge sehen. Da ich jetzt umgezogen bin mit jemanden zusammen, zählt das dann wieder unter Erstantrag so das ich die Auszüge vorlegen muß oder nicht? Die meinte heut nämlich das die eigentlich dazu gehören, hatte aber keine dabei. Hat es erstmal so weiter gegeben.

Und mit den schwärzen, alles was unter 50 Euro ist. Ok...frag mich aber warum keine größeren Beträge. Solang das nicht jeden Monat vor kommt, kann den das doch auch egal sein.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tracid
Das ist kein Neuantrag nach einer Veränderung, eher ein Folgeantrag und da dürfte es genügen wenn der aktuelle Kontostand bekannt ist. In der Zeit zwischen allererstem Antrag, der kurzzeitigen Beschäftigung und jetzt dürftest Du keine Reichtümer angehäuft haben.
Beim Schwärzen interessieren sowieso nur Kontoeingänge, für was und wieviel Du Dein Geld ausgibst geht keinen was an.
Gruss
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