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Aufgabe der Bedarfsgemeinschaft

Verfasst: 07.05.2007 06:08
von ptaiwan
Ich bilde mit meiner Tochter (14) und meinen Sohn (20) eine Bedarfsgemeinschaft.
Nun will ich die Wohnung aufgeben und zu meiner Bekannten ziehen.
Mein Sohn kann dort aus Platzgründen nicht mit einziehen und will es
auch nicht.
Hat er Anspruch auf eine eigene Wohnung ?

Hat keiner einen Rat ??


MfG
ptaiwan