Aufgabe der Bedarfsgemeinschaft
Verfasst: 07.05.2007 06:08
Ich bilde mit meiner Tochter (14) und meinen Sohn (20) eine Bedarfsgemeinschaft.
Nun will ich die Wohnung aufgeben und zu meiner Bekannten ziehen.
Mein Sohn kann dort aus Platzgründen nicht mit einziehen und will es
auch nicht.
Hat er Anspruch auf eine eigene Wohnung ?
Hat keiner einen Rat ??
MfG
ptaiwan
Nun will ich die Wohnung aufgeben und zu meiner Bekannten ziehen.
Mein Sohn kann dort aus Platzgründen nicht mit einziehen und will es
auch nicht.
Hat er Anspruch auf eine eigene Wohnung ?
Hat keiner einen Rat ??
MfG
ptaiwan