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Widerspruch gegen Auskunftsverfahren

Verfasst: 06.05.2007 18:15
von John Matrix
Hallo,

Mein Sohn 19 Jahre alt empfängt Hartz IV er wohnt nicht bei mir und ist ausgezogen wo er noch kein Hartz IV Empfänger war.
Nun werde ich vom Amt aufgefordert meine Vermögensverhätnisse dar zulegen.
Ich möchte gern Widerspruch dagegen einlegen und wollte wissen ob das Erfolg haben könnte und wie ich diesen formulieren sollte.
Desweiteren möchte ich wissen wie hoch in diesen Fall mein Selbstbehalt ist und wie hoch das Vermögen sein darf.

MFG

Verfasst: 06.05.2007 22:09
von Melinde
Hallo John Matrix
Wenn Du dem Sohn gegenüber zum Unterhalt verpflichtet bist wird sicher geschaut werden inwieweit Du zu Zahlungen herangezogen werden kannst. Alg2 ist eine nachrangige Leistung und zuerst müssen alle anderen Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft werden.
Der angemessene monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspfl.
beträgt gegenüber volljährigen Kindern
1. wenn der Unterhaltspflichtige erwerbstätig ist: 1.010 EUR 1.100 €
2. wenn der Unterhaltspflichtige nicht erwerbstätig ist: 900 EUR 1.100 €
Stand 1.7.2005
Gruss