Frage zur Zuständigkeit und Einkommen bzgl. Beratungsschein
Verfasst: 06.05.2007 11:15
Hallo zusammen,
Ich habe Widerspruch gegen meinen Bewilligungsbescheid Oktober 2006 eingelegt. Bislang habe ich keine Antwort erhalten. Ich beabsichtige jetzt Untätigkeitsklage einreichen. Meine Frage: Die ARGE gegen die ich Klage einreichen will, befindet sich in einem anderen Ort.(Ich bin umgezogen)Bei welchem Amtsgericht muss ich einen Beratungsschein beantragen, beim örtlichen oder beim alten ? Zweitens: Muss ich unbedingt ALG 2 beziehen um einen Beratungsschein zu bekommen oder gibt es da Einkommenzgrenzen um einen Beratungsschein zu bekommen ?
Danke..
Ich habe Widerspruch gegen meinen Bewilligungsbescheid Oktober 2006 eingelegt. Bislang habe ich keine Antwort erhalten. Ich beabsichtige jetzt Untätigkeitsklage einreichen. Meine Frage: Die ARGE gegen die ich Klage einreichen will, befindet sich in einem anderen Ort.(Ich bin umgezogen)Bei welchem Amtsgericht muss ich einen Beratungsschein beantragen, beim örtlichen oder beim alten ? Zweitens: Muss ich unbedingt ALG 2 beziehen um einen Beratungsschein zu bekommen oder gibt es da Einkommenzgrenzen um einen Beratungsschein zu bekommen ?
Danke..