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Werbungskosten mit einrechnen bei EG?
Verfasst: 06.05.2007 10:30
von Tracid
Hallo,
wenn ich mit jemanden als eheähnliche Gemeinschaft zähle und vom Partner das Einkommen mit eingerechnet wird, darf sie dann auch Werbungskosten (Fahrweg) mit abziehen? Also sie hat z.B. 1000 Euro nach allen Sozialabzügen raus. Von den Geld muß sie aber jeden Monat mind. einmal zu einen Geschäftspartner fahren. Die Fahrkosten werden vom Arbeitgeber nicht erstattet. Der Arbeitgeber gibt uns auch ein Schreiben wo drauf steht das sie von Ihren Gehalt die Fahrkosten selber tragen muß. Das sind etwa 500km im Monat.
Zählt das dann als Werbungskosten uns kommt uns zu gute bei der Berechnung oder interessiert das die Arge nicht?
Verfasst: 06.05.2007 15:26
von Melinde
Hallo Tracid
Wenn alles Einkommen in der BG angerechnet wird dann auch die Werbungskosten abziehen weil die anerkannt werden müssen.
Fahrtkosten sind Werbungskosten und wenn der Wisch vom Arbeitgeber gleich vorliegt geht es schneller.
Gruss
Verfasst: 07.05.2007 13:57
von Tracid
Na ja es ist so das sie die Fahrkosten wenn sie zu einer Geschäftsstelle muß (sind ca 1000km) im Monat dies nicht vom Arbeitgeber bezahlt bekommt. Sie zahlt es praktisch von Ihren Lohn selber. Die Fahrten finden 1-2 mal statt im Monat.
In einen anderen Forum meint einer, wenn der Arbeitgeber dies nicht zahlt, dann zählt das auch nicht als Werbungskosten. Stimmt das?
Immerhin wären das bestimmt 100 Euro weniger die man dann anrechnen kann.
Verfasst: 07.05.2007 14:22
von Melinde
Hallo Tracid
Wenn diese Fahrten eigentlich Dienstfahrten bzw. Fahrten nur für den Arbeitgeber sind dann muss er die eigentlich zahlen und nicht sie privat.
Hat sie Chancen das durchzusetzen oder riskiert sie den Rausschmiß?
Wenn der Arbeitgeber jetzt mal bestätigen würde das diese Fahrtkosten dadurch entstehen das sie mehrfach in Monat zu wechselnden Einsatzstellen muss und sich dadurch der Fahrweg zur Arbeit erheblich erhöht könnte das eventuell noch als Werbungskosten ansehbar sein. Zugegeben mit beide Augen zugedrückt weil es wirklich keine Werbungskosten sind und eigentlich ist es nicht richtig das sich ein AG Fahrten durch seine Beschäftigten bezahlen lässt.
Aus jeden Fall erstmal versuchen das die Fahrten vom AG bezahlt werden, er also die Kosten dafür zum Lohn zulegt und das dann auch als Fahrtkosten auf dem Lohnzettel so kennzeichnet.
Klappt das nicht dann diese "Werbungskosten" bei der Steuererklärung geltend machen, der AG muss dann aber auch die wechselnde Einsatztätigkeit bestätigen.
Aufpassen das bei der Steuerrückerstattung das Geld dann aber "Hartz-sicher" vom Finanzamt überwiesen wird.
Was ich meine steht
hier 
Kleine Zwischenfrage: Was würde denn passieren wenn auf dem Weg zu so einer Geschäftsstelle plötzlich und unerwartet das Benzin ausgeht und nicht getankt werden kann weil kein Geld mehr? Bei den Benzinpreisen durchaus möglich wenn der halbe Lohn dafür ausgegeben wurde um quasi gratis Firmenfahrten zu machen?
Sowas hat schonmal dazu geführt das ein Chef den Lohn etwas zeitnaher als 3-4 Monate später zahlte nachdem ein Handwerker ohne Benzin mit dem Firmenwagen in der Pampa saß und die Tankfüllung nicht vorlegen konnte weil absolut kein Pfennig Geld mehr privat vorgelegt werden konnte weil Taschen leer, nix zu machen. Chefchen musste dann losfahren und Tankgeld mitbringen.
Gruss
Verfasst: 07.05.2007 14:50
von Tracid
Nun ja sie hat es als Einsatzwechseltätigkeit bei Finanzamt auch immer angegeben. Hat natürlich von der Chefin ein Schreiben bekommen. Also wäre es praktische wie Lotto ob die Arge es als Werbungskosten ansieht?!
Na ja wir haben im Antrag eh erstmal es als WG versucht, da es ja keine Zweckgemeinschaft dort gibt. An sich ist es wie eine WG, halt nur das man vielleicht doch in einen Bett zusammen schläft

Ob die es deswegen gleich als EG ansehen, muß man dann wohl abwarten. Hab erstmal angegeben das wir getrennte Zimmer haben.
Falls es dann doch zur EG kommt, müssen wir sehen wie es aus sieht mit den Werbungskosten.