Hallo!
Ich habe wieder mal eine etwas komische Frage.
Angenommen ich bekomme jetzt einen 1 Euro Job zugewiesen und mein Bedarfspartner bekommt irgentwann dann auch einen Vollzeitjob.
Was passiert wenn ich dann plötzlich keinen ALGII Anspruch mehr habe, da er ja dann auch mehr verdient ?
Wie läuft das dann mit meinem 1 Euro Job weiter, wenn ich keinen Anspruch auf ALGII mehr habe ?
Das würde mich echt brennend interessieren, denn er bewirbt sich ja auch immer wieder um eine Vollzeitstelle, denn jetzt ist er in Teilzeit beschäftigt!
LG
Silvia
1 Euro Job und Rausfall aus Hartz4 was passiert?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo maria1106
Solange Leistung bezogen wird stehst Du unter der Knute des Amtes und musst Dich wohl oder übel an deren Regeln halten.
Entfleuchst Du mit Deinem Bedarfspartner dem Dunstkreis Amt machst Du dem 1 € Job winke-winke.
Nur wer Dir was bezahlt kann Dich schicken.
Gruss
Solange Leistung bezogen wird stehst Du unter der Knute des Amtes und musst Dich wohl oder übel an deren Regeln halten.
Entfleuchst Du mit Deinem Bedarfspartner dem Dunstkreis Amt machst Du dem 1 € Job winke-winke.
Nur wer Dir was bezahlt kann Dich schicken.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo maria1106
Dürfen schon, aber nicht müssen.
Der Maßnahmeträger ist bestimmt froh und glücklich wenn er auch weiterhin eine Arbeitskraft für´n Appel und ein Ei nutzen kann.
Wenn z.B. in einem Tätigkeitsbereich wie der Altenpflege so ein Job vorhanden ist, sagen wir mal ein Seniorenheim, und der 1 € Jobber Einkäufe der Bewohner für den persönlichen Bedarf tätigt bzw. sie dabei begleitet ist das eine feine Sache für das Heim. Es spart sich nämlich die Kosten für eine qualifizierte Arbeitskraft, für die es allerdings die Kosten im Rahmen des Heimvertrages aufgeführt hat und kassiert.
Oder eine Einrichtung hatte früher einen Hol- und Bringedienst der Fahrtätigkeiten ausgeführt und den Fuhrpark gewartet hat. Nach der Abschaffung und "Freisetzung" der bisherigen Stelleninhaber gibt es ein großes Loch in diesem Servicebereich das gerne mit Jobbern aufgefüllt wird.
Gruss
Dürfen schon, aber nicht müssen.
Der Maßnahmeträger ist bestimmt froh und glücklich wenn er auch weiterhin eine Arbeitskraft für´n Appel und ein Ei nutzen kann.
Wenn z.B. in einem Tätigkeitsbereich wie der Altenpflege so ein Job vorhanden ist, sagen wir mal ein Seniorenheim, und der 1 € Jobber Einkäufe der Bewohner für den persönlichen Bedarf tätigt bzw. sie dabei begleitet ist das eine feine Sache für das Heim. Es spart sich nämlich die Kosten für eine qualifizierte Arbeitskraft, für die es allerdings die Kosten im Rahmen des Heimvertrages aufgeführt hat und kassiert.
Oder eine Einrichtung hatte früher einen Hol- und Bringedienst der Fahrtätigkeiten ausgeführt und den Fuhrpark gewartet hat. Nach der Abschaffung und "Freisetzung" der bisherigen Stelleninhaber gibt es ein großes Loch in diesem Servicebereich das gerne mit Jobbern aufgefüllt wird.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.