Seite 1 von 1

Widerspruch

Verfasst: 02.05.2007 16:24
von SunnySunny
Hallo allerseits,

eine Anfrage. Kurz: Ich (24) habe Hartz 4 beantragt, lebe noch bei meinen Eltern also wirds als Bedarfsgemeinschaft gezählt. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt. Jetzt möchte ich Widerspruch einlegen. Frage: Bringt es überhaupt was wenn ich Widerspruch einlege??? da: ich kein "Taschengeld" von meinen Eltern bekomme (bin kein Teen mehr) und somit nichts zum leben habe : ich keine mittel habe mich krankenzuversichern.

Verfasst: 02.05.2007 21:15
von Melinde
Hallo SunnySunny
Widerspruch wird meiner Ansicht nach wenig Aussicht auf Erfolg haben da Deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind solange keine Ausbildung abgeschlossen ist. Auch die Krankenversicherung müssen sie sicherstellen. Sollte sich durch die Beiträge zur freiwilligen KV eine Hilfsbedürftigkeit ergeben bestände Anspruch weil sich dann das Einkommen der Eltern um den KV Beitrag für Dich reduziert.
Gruss

Verfasst: 03.05.2007 12:20
von SunnySunny
Ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen-ändert sich aber nichts oder??

Verfasst: 03.05.2007 21:02
von Melinde
Hallo SunnySunny
Ändert sich nichts.
Jeder Teil der BG bekommt den "kopfteiligen" Anteil an den Wohnkosten und den jeweiligen Regelsatz,ggf. Mehrbedarf bei schwanger oder krankheitsbedingter kostenaufwändiger Ernährung als Bedarf errechnet. Liegt das Einkommen nach Abzug der Freibeträge über dem Bedarf ist Leistungsanspruch ausgeschlossen.
Wegen Taschengeld kannst du sicher mit Deinen Eltern reden das sie Dir im Rahmen der Möglichkeiten Geld zur freien Verfügung geben.
Gruss