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Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des ...

Verfasst: 02.05.2007 13:16
von oinker
Hallo,
ich will ein neuen Antrag auf Fortzahlung der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts machen.
Ich habe mich für Februar und April abgemeldet bei Hartz4, weil ich was selbständig gemacht habe. War aber in diesen Jahr im Januar, März und jetzt Mai arbeitslos gemeldet und habe auch die Leistung dafür bekommen.
Ich habe von der selbständigen Arbeit noch so 1500 - 2000 Euro übrig.
Wo genau muss ich die 1500 - 2000 Euro im Antrag angeben?
Wird der Antrag genehmigt wenn ich den Betrag angebe?
Es gibt doch so was wie ein Freibetrag?

Mfg

mach dir einen guten Tag, dann hast du was!

Verfasst: 02.05.2007 13:41
von moselkerl
wäre mein Tipp!

Verfasst: 02.05.2007 14:59
von oinker
Verstehe deine Antwort nicht. :(

Verfasst: 02.05.2007 21:09
von Melinde
Hallo oinker
Alles was vor Leistungsbezug an Geld vorhanden ist gilt als Vermögen, die Freibeträge sind da pro Lj. 150 € bzw. 250 € wenn es für die Altersvorsorge angelegt ist.
Daher im Antrag bei Vermögen eintragen.
Gruss