Seite 1 von 1

Bedarfsgemeinschaft?

Verfasst: 02.05.2007 09:27
von Maya1308
Hallo

Mein Freund muss demnächst wahrscheinlich Harz4 beziehen und ich würde gern wissen, ob mein Einkommen dabei angerechnet wird.
Ich habe gelesen dass man als B.gemeinschaft gilt, wenn man mehr als 1 Jahr zusammenlebt. Wir leben jetzt über 3 Jahre zusammen, haben aber 4 Monate getrennt gelebt und wohnen seitdem erst 1 Monat wieder zusammen. Wird dann die komplette Zeit gesehen oder nur was "am Stück" war?
Und wird mein Einkommen überhaupt angerechnet, wenn ich Bafög bekomme? Is ja irgendwie sinnlos wenn ein Amt ausrechnet dass ich die 530 Euro brauch und ein andres Amt nimmt mir was davon weg....

Wär super, wenn jemand Bescheid wüsste :)

Verfasst: 02.05.2007 21:36
von Melinde
Hallo Maya1308
Eheähnliche Gemeinschaft zählt ab dem erneuten Zusammenleben, das kann durch die Anmeldung am Wohnsitzt belegt werden.
Bei Bafög ist es so das es den Bedarf des Beziehers deckt und kein Alg2 Anspruch besteht, darf auch nicht angerechnet werden, sollte das mit der nicht erreichten Zeitgrenze wegen eheähnlich Probleme geben und Ihr als BG angesehen werdet.
Gruss

Verfasst: 03.05.2007 10:06
von Maya1308
Danke schonmal für die Antwort :)

Das mir mein Bafög nicht abgezogen wird wenn wir als BG eingestuft werden bezieht sich aber nur auf die 530€ die mir laut Bafög Amt zustehen oder? Bekomme zusätzlich nohc Kindergeld und 100 € von meinem Vater. Das würde mir dann abgezogen werden oder?