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muss die neuberechnung erläutert werden !?

Verfasst: 28.04.2007 16:36
von Berliner1982
huhuuuu

nach langem hin und her wurde einem widerspruch stattgegeben und ich habe aber anstatt nur die zustehende mietnachzahlung eine komplette neuberechnung von juli 05 bis dez.06 erhalten.
diese ist 24 seiten lang und enthält nur die "komplett beträge", die zugestanden hätten. nicht aber die diff. beträge, die entweder zu viel oder zu wenig gezahlt wurden.

also total undurchsichtig ( außer für buchhalter ) *tzzzz

die meinten wir sollten uns alle alten bescheide raussuchen und die diff. beträge selbst ausrechnen!

haben wir dann auch nach 2 std harter arbeit geschafft!!
aber eine total andere summe rausbekommen wie die vom amt....

damit sind wir dann mehrmals zum amt und haben um erklärung und aufschlüsselung der nachzahlungsbeträge gebeten...

kommentar vom amt .... "sind wir leider nich in der lage zu" ....

wat soll dat denn !?? *wenn nicht die, wer denn dann*


also die frage .... sind die denn nicht dazu verpflichtet mir genau zu sagen, wann mir zuviel oder zuwenig gezahlt wurde !????????


mfg

Diese Verfahrensweise ist wohl so üblich.

Verfasst: 28.04.2007 22:12
von moselkerl
Kommt ja nun darauf an, ob dein Widerspruch nun erfolgreich war und alle von dir geforderten Zahlungen nun erfolgt sind. Sollte etwas nicht stimmen, bleibt nur der in der Rechtsmittelbelehrung vorgeschriebene Weg zum Sozialgericht zur Klage und keineswegs die Frist versäumen.