muss die neuberechnung erläutert werden !?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Berliner1982
Beiträge: 25
Registriert: 11.10.2006 12:28

muss die neuberechnung erläutert werden !?

Beitrag von Berliner1982 »

huhuuuu

nach langem hin und her wurde einem widerspruch stattgegeben und ich habe aber anstatt nur die zustehende mietnachzahlung eine komplette neuberechnung von juli 05 bis dez.06 erhalten.
diese ist 24 seiten lang und enthält nur die "komplett beträge", die zugestanden hätten. nicht aber die diff. beträge, die entweder zu viel oder zu wenig gezahlt wurden.

also total undurchsichtig ( außer für buchhalter ) *tzzzz

die meinten wir sollten uns alle alten bescheide raussuchen und die diff. beträge selbst ausrechnen!

haben wir dann auch nach 2 std harter arbeit geschafft!!
aber eine total andere summe rausbekommen wie die vom amt....

damit sind wir dann mehrmals zum amt und haben um erklärung und aufschlüsselung der nachzahlungsbeträge gebeten...

kommentar vom amt .... "sind wir leider nich in der lage zu" ....

wat soll dat denn !?? *wenn nicht die, wer denn dann*


also die frage .... sind die denn nicht dazu verpflichtet mir genau zu sagen, wann mir zuviel oder zuwenig gezahlt wurde !????????


mfg
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Diese Verfahrensweise ist wohl so üblich.

Beitrag von moselkerl »

Kommt ja nun darauf an, ob dein Widerspruch nun erfolgreich war und alle von dir geforderten Zahlungen nun erfolgt sind. Sollte etwas nicht stimmen, bleibt nur der in der Rechtsmittelbelehrung vorgeschriebene Weg zum Sozialgericht zur Klage und keineswegs die Frist versäumen.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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