Nachzahlung/Alg2/Einstiegsgeld/Einkommen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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moondance
Beiträge: 1
Registriert: 28.04.2007 14:07

Nachzahlung/Alg2/Einstiegsgeld/Einkommen

Beitrag von moondance »

2006 habe ich mich mit dem Einstiegsgeld in Harz 4 selbständig gemacht,
und Einkommen erzielt. Das Einstiegsgeld musste ich alle 3 Monate neu
beantragen und dazu mein Einkommen angeben. Ebenfalls habe ich mein
Einkommen für die Verlängerung des Alg2 alle 6 Monate angegeben.

Nun habe ich ein Schreiben bekommen, dass ich für 2006 850 Euro zu
unrecht erhalten habe. Dabei wird mir vorgeworfen dass ich mein
Einkommen nicht nachgewiesen hätte, und es deshalb zu einer Überzahlung
gekommen wäre.

Meine Frage an Euch ist nun ob das so sein kann. Ich habe mein
Einkommen doch zahlreich nachgewiesen. Zudem habe ich noch kein
einziges Mal irgend eine Abrechnung bekommen, wo im Klartext die
Zahlen sprechen. Ich habe immer nur die Alg2 Bewilligungsschreiben
erhalten. Darauf habe ich mich auch verlassen. Für mich war es in keiner
Weise und zu keinem Zeitpunkt klar, was wie und warum An- Be- oder
Gegengerechnet wurde.

Hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht, wie kann ich weiterhin vorgehen.
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