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Arbeitslose haben Anspruch auf Heizkosten-Übernahme
Verfasst: 27.04.2007 16:14
von Rebell
Diese nachricht habe ich gerade gelesen und ich hoffe sie macht die Runde!!!
hier die kplt. nachricht:
http://www.wdr.de/themen/kurzmeldungen/ ... rden.jhtml
Verfasst: 27.04.2007 17:03
von DjTermi
Nur Achtung !!! Das hat das Sozialgericht endschieden !!!
Verfasst: 27.04.2007 17:08
von Gast
Ja, das hat es, weil es so im Gesetz steht.

Verfasst: 29.04.2007 13:01
von Björn
und darauf kann man sich jetzt berufen bei einem widerspruch?
und wenn ja, nur in nrw oder ganz deutschland?
Verfasst: 29.04.2007 15:06
von Gast
Guck doch mal bei sozialgerichtsbarkeit.de nach, ob das für Dich zuständie SG oder LSG schon dazu entschieden hat. Seit Einführung des SGB II haben schon einige SG/LSG so entschieden.
In den Begründungen der Richter steht ja immer, warum die eine Pauschalierung für unrechtens halten. Das kann mann dann ja für seinen eigenen Widerspruch verwenden, und dann darauf hinweisen, welche Gerichte wann ebenfalls so entschieden haben.
Sieht die Arge das anders, bleibt einem nur noch der Weg zum Gericht.
Verfasst: 29.04.2007 15:27
von DjTermi
Sozialgerichte nur für den Einzelfall,Bundessozialgericht ist verbindlich für alle, Landessozialgerichte nur für das Bundesland.