Erstatungsbescheid ohne Alg 2 beantragt zu haben?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Rebell
Beiträge: 13
Registriert: 26.05.2006 13:32

Erstatungsbescheid ohne Alg 2 beantragt zu haben?

Beitrag von Rebell »

Hallo zusamme. Ich war im letzten Jahr voll erwerbstätig. Ich lebe mit meiner Patnerin und ihrem Sohn zusammen ( nicht verheiratet). Weil das Geld nicht zum leben reichte stelte meine Lebenspatnerin einnen Antrag auf Alg2. Nun bekomme ich einnen Aufhebungs und Erstattungsbescheit ob wohl ich für mich nie alg 2 beantragt oder bekommen habe.
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