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Haben Mietvertrag unterschrieben ohne Arge zu informieren

Verfasst: 27.04.2007 10:24
von azhalady
hallo

ich habe einen schulplatz in einer anderen stadt bekommen,würden gerne dorhin umziehen.haben hier unsere whg schon gekündigt, und einen anderen mietvertrag unterschrieben.zur zeit wohnen wir eh in einer zukleinen wohnung, die neue wohnung hat die gleiche gesamtmiethöhe. wir würden die umzugkosten und die kaution auch selbst tragen.kann dann arbeitsamt uns das die normale unterstützung streichen?oder dürfen die da snicht? die Warmmiete leigt auch bei 560 wie heier auch ... habe termin dort erst in 2 wochen,wolltemich malschlau machen wasmich erwartet.

Verfasst: 27.04.2007 11:11
von azhalady
:cry: :?: :cry: :?: :cry: :?:

Verfasst: 27.04.2007 11:50
von Melinde
Hallo azhalady
Weil der Umzug vorher nicht offiziell genehmigt wurde wird man Dir beim Amt natürlich den Kopf abhacken, Dich Vierteilen und dann in hohen Bogen vor die Tür setzen. Nee, war nur Spaß.

Da dieser Umzug wegen dem Schulplatz notwendig war wird es schon keinen Ärger geben. Die Wohnkosten in der bisherigen Höhe werden auch nach einem ungenehmigten Umzug übernommen. Trotzdem würde ich mal versuchen ob nicht doch auch Umzugsbeihilfe möglich ist, wie gesagt Notwendigkeit wegen Schulplatz.
Am Regelbedarf wird meines Wissens nach nix gekürzt.
Gruss, geht halt nicht immer so schnell mit Antwort. :wink: Alte Frau ist kein D-Zug

Verfasst: 27.04.2007 11:57
von azhalady
hehe sorry war wohl bissel ungeduldig :oops:

ja ich werd mal versuchen ... was gehört denn alles zu den umzugskosten?was ist eigtl dann mit renovierung?( falls hilfe doch bewilligt werden sollte)

als ich schon mal bei der arge angerufen hatte,meinte eine zu mir, schulplatz zählt nicht dazu, nur wnen mein freund arbeit haben würde :?:

Verfasst: 27.04.2007 12:08
von Melinde
Hallo azhalady
Nix für ungut. :lol:
Umzugskosten wären z.B. Benzingeld für Transport wenn keine Firma beauftragt werden darf. Mit der Renovierung ginge was wenn im alten Mietvertrag diese Schönheitsreparatur drinsteht und ihr eine Auszugszenovierung machen müsst, wäre dann eine mietvertraglich geschuldete Pflicht.
Wie gesagt, ein Versuch ist es wert.
Gruss

Verfasst: 27.04.2007 12:15
von azhalady
oki dann versuchen wa es ma :-)

ja im mietvertrag steht dases ren. überlassen werden muss...

ich berichte :wink: