hallo,
ich habe mich von meinem freund getrennt und möchte jetzt mit einer freundin zusammen ziehen. sie geht arbeiten und ich bekomme hart4 und habe zwei kleinkinder im alter von 2 1/2 jahren und 8monaten.
so nun zu meiner fragen
wie gross darf die whg sein bzw wieviel zimmer darf sie haben?
wie wird die berechnung aussehen und darf ich umzugskostenbeihilfe beantragen??..
danke im vorraus für die antworten und allen noch nen schönen tag...
P.M.
trennung....
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Wohnungsgröße
Es handelt sich demnach dann um eine Wohngemeinschaft!
Die Richtlinien hierfür können ebenso regional unterschiedlich sein wie die Wohnungsgröße und Mietobergrenzen.
Hier solltest Du fündig werden:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30
Die Richtlinien hierfür können ebenso regional unterschiedlich sein wie die Wohnungsgröße und Mietobergrenzen.
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