Wohnraum maximal!!!
Verfasst: 26.04.2007 10:40
Hab da mal ne Frage!!!
Ich wohne zur Zeit in einer gefakten "WG" mit meiner Freundin. Da wir uns nun getrennt haben, und ich die Wohnung da zu groß und zu teuer ( 105 qm 4 Zmmer) nicht halten kann, muß ich mir eine neue Bleibe suchen.
Das Amt sagte mir ich hätte Anspruch auf 50 qm 355 € kalt plus 52 € Nebenkosten plus 0,95 Cent Heizkosten pro qm. Da die Wohnungssituation hier in MTK nicht sehr rosig ist( Sozialwohnung ca. 1,5 Jahre Wartezeit) habe ich nun versucht in Wiesbaden eine Wohnung zu bekommen.
Das Amt dort sagte mir, das die maximale größe 45 qm sein darf und nicht mehr als 313,65 kalt kosten darf. Umlagen gehen incl Heizung bis 85 € in Ordnung.
Ist es richtig, das die Wohnungsgröße und Kosten von Kommune zu Kommune so unterschiedlich ist???
Auch machen die in Wiesbaden mir Probs mit einem Wohnberechtigungsschein. Sie sagten ich müsse erst in Wiesbaden gemeldet sein um einen Anspruch auf einen Schein zu haben. Das ist doch aber schwachsinnig. Wenn ich keine Wohnung in Wiesbaden habe, kann ich mich doch dort auch net melden oder??
Ohne Wohnberechtigungsschein, kann ich mich aber auch nicht als
Wohnungssuchend für eine Sozialwohnung melden. Oder was meint Ihr???
Ich wohne zur Zeit in einer gefakten "WG" mit meiner Freundin. Da wir uns nun getrennt haben, und ich die Wohnung da zu groß und zu teuer ( 105 qm 4 Zmmer) nicht halten kann, muß ich mir eine neue Bleibe suchen.
Das Amt sagte mir ich hätte Anspruch auf 50 qm 355 € kalt plus 52 € Nebenkosten plus 0,95 Cent Heizkosten pro qm. Da die Wohnungssituation hier in MTK nicht sehr rosig ist( Sozialwohnung ca. 1,5 Jahre Wartezeit) habe ich nun versucht in Wiesbaden eine Wohnung zu bekommen.
Das Amt dort sagte mir, das die maximale größe 45 qm sein darf und nicht mehr als 313,65 kalt kosten darf. Umlagen gehen incl Heizung bis 85 € in Ordnung.
Ist es richtig, das die Wohnungsgröße und Kosten von Kommune zu Kommune so unterschiedlich ist???
Auch machen die in Wiesbaden mir Probs mit einem Wohnberechtigungsschein. Sie sagten ich müsse erst in Wiesbaden gemeldet sein um einen Anspruch auf einen Schein zu haben. Das ist doch aber schwachsinnig. Wenn ich keine Wohnung in Wiesbaden habe, kann ich mich doch dort auch net melden oder??
Ohne Wohnberechtigungsschein, kann ich mich aber auch nicht als
Wohnungssuchend für eine Sozialwohnung melden. Oder was meint Ihr???