Miet- und Stromschulden

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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longbear
Beiträge: 12
Registriert: 10.11.2005 19:29

Miet- und Stromschulden

Beitrag von longbear »

Hallo,

ich erhalte wohl ab Dezember Hartz 4, nachdem mein ALG 1 erschöpft ist.
Nun habe ich aber leider eine Monatsmiete Rückstand, habe ich Chancen, das das Amt diese Nachmiete übernimmt? Ich zahle 210 Euro Warmmiete.

Zudem habe ich noch etwa 70 Euro Stromschulden, da ich zwei Abschlagszahlungen nicht zahlen konnte. Wie schaut es damit aus?

Am 15.11.05 zieht die GEZ die 3-Monatsgebühr (51 Euro) ein. Da ich wohl erst ab 01.12.2005 Hartz 4 bekomme, habe ich eine Chance, das ich das Geld zurück bekomme?

Ich habe zur Warmwasserversorgung einen Boiler, der mit Strom läuft! Wie sieht es dann mit den Stromkosten aus? Ich zahle momentan 35 Euro Abschlag monatlich.

Nun mein grösstes Problem:
Ich habe bei einem Versandhaus eine Ware gekauft und zahle ich Monatsraten. Auf den Kontoauszügen erscheinen ja dann die Raten. Kann mir das Amt was anhaben? Oder sollte ich für die Raten ein 2.Konto anlegen?

Fragen über Fragen aber ich glaube, in diesem Forum hier gut aufgehoben zu sein!

Zum Abschluß:

Das man als Hartz 4 Empfänger einen PC haben darf, ist mir klar aber darf das auch ein Notebook sein (NP ca. 700 Euro) oder wird das beschlagnahmt?


Für die Beantwortung meiner vielen Fragen danke ich schonmal ganz herzlich!
Bitte helft mir!


MfG,
longbear
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Flunk
Site Admin
Beiträge: 780
Registriert: 15.04.2005 16:24
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

Beitrag von Flunk »

Hallo Longbear
ertsmal ein herzliches Willkommen hier .

Sind ja einge Fragen.
Nun mein grösstes Problem:
Ich habe bei einem Versandhaus eine Ware gekauft und zahle ich Monatsraten. Auf den Kontoauszügen erscheinen ja dann die Raten. Kann mir das Amt was anhaben? Oder sollte ich für die Raten ein 2.Konto anlegen?
Ich versuchmal auf Dein größtes Problem zu antworten.

Du müsstest natürlich auch Dein zweites Konto angeben.Auch Dein drittes und Dein viertes Konto .
Also kannst Du Dir da die Kontoführungsgebühr sparen und weiter Deine Raten vom Hauptkonto bezahlen.

Ob Du Dir die Raten dann noch leisten kannst steht dabei auf einem anderen Blatt.
Das Amt ist ja nicht für Deine Konsumentenschulden verantwortlich.
Und so sieht es dann auch wohl mit Deinen Mietschulden aus.

Zu den Stromschulden und der Warmwasserversorgung über den Stromboiler kann ich jetzt nichts sagen.

Aber da kommt bestimmt noch was.

Das Irgenwas vom Amt beschlagnahmt wird habe ich noch nciht gehört.
Das Irgendwelche Luxusgüter , Yachten Ferraries usw verkauft werden müssen ist glaube ich zwingend.

Ein Notebook das nicht mit Diamanten besetzt darf behalten werden.

Ich hoffe das meine Aussagen als richtig bestätigt werden.

Nun da Du ja wohl arbeitslos bist , spricht ja nichts dagegen auch mein Forum für Stellenanzeigen zu nutzen.

Ich würde mich freuen Deine Stellenanzeige schon bald lesen zu können.

Hier der Link zum Forum für Eure Stellenanzeigen.
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Sicherlich kommen noch mehr antworten.
Alles Gute und ein schönes Wochenende
Flunk
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Mietschulden

Beitrag von Carola »

Das einzige was Dir bleibt ist ein Antrag auf ein Darlehen in der Höhe der Miet- und Stromschulden beim Amt. Dieses wird meist gewährt. Das bedeutet jedoch, das dieses Geld in monatlichen Raten von Deiner ALGII -Regelleistung abgezogen wird, jedoch zinsfrei für Dich.

Deine Ratenzahlung bei Versandhäusern ist dem Amt völlig egal, da es sich um Deine reine Privatsache handelt. Schwierigkeiten sind deshalb nicht zu erwarten.

Wenn Du allerdings trotz und während des ALGII - Bezuges weitere Ratenkäufe tätigst und dabei in Zahlungsschwierigkeiten gerätst, kann der Verkäufer Dir vorsetzlichen Betrug vorwerfen, da bekannt ist, das ALGII - Empfänger kreditunwürdig sind. Das kann zu einer Anzeige und Klage gegen Dich führen.

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