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Kann das sein

Verfasst: 25.04.2007 19:30
von sassy2908
hallo Ihr
ich muss euch echt mal was fragen, und zwar folgendes: im januar 2007 bekam mein freun (21) vom Jobcenter eine maßnahme vermittelt für unter 25jährige ohne ausbildung (mein freund ist ausgelernter koch) hat diese dan natürlich angenommen um nicht in schwierigkeiten zu kommen.
wir haben dann natürlich den arbeitsvertrag und einkommensbescheid etc beim jobcenter eingereicht und einen neuen bescheid mit anrechnung des neuen einkommens erwartet...diese maßahme wurde im februar in einen 1€ job umgewandelt und auch dieses hat mein freund dann weiter gemacht, bis zu diesem zeitpunkt hatten wir immernoch keinen bescheid...die maßnahme bzw 1€ job geht bis 31.mai 2007 ...
wir haben jetzt schon mindestens 50 mal auf die hotline angerufen und waren 10 mal persönlich im jobcenter seit mitte januar und haben immernoch keinen neuen bescheid in dem das einkommen berücksichtigt wurde...das kann doch nicht sein , oder???????
wir müssen doch bestimmt mit einer überzahlung von januar rechnen etc. und haben durch das viele anrufen auf die hotline schon eine telefonrechnung die man niemandem zeigen kann, das kann doch nich rechtens sein?
ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir sagen könntet was wir noch tun können (auch schrieftlich haben wir uns an sie gewandt und :"keine antwort")
????????????? :x

danke lg sassy

wenn 1€-Job hat er keinen hinzuverdienst

Verfasst: 25.04.2007 21:51
von moselkerl
Was er für den 1€-Job bekommt ist eine Mehraufwandentschädigung und wird nicht als Einkommen gerechnet. Er muss davon aber u. U. Fahrtkosten bezahlen. Es bleibt dann beim § 1 der Mecklenburger Verfassung- Alles bleibt beim alten!

Verfasst: 27.04.2007 20:04
von sassy2908
nee es bleibt eben leider nicht beim alten da es im monat januar kein 1€job war sondern eine andere maßnahme dass er das vom 1€ job behalten kann weiss ich ja aber trotzdem wurde uns seit januar ein neuer bescheid zugesichert mit dem rückzahlungsbetrag der imer noch nicht da ist !!