hallo Ihr
ich muss euch echt mal was fragen, und zwar folgendes: im januar 2007 bekam mein freun (21) vom Jobcenter eine maßnahme vermittelt für unter 25jährige ohne ausbildung (mein freund ist ausgelernter koch) hat diese dan natürlich angenommen um nicht in schwierigkeiten zu kommen.
wir haben dann natürlich den arbeitsvertrag und einkommensbescheid etc beim jobcenter eingereicht und einen neuen bescheid mit anrechnung des neuen einkommens erwartet...diese maßahme wurde im februar in einen 1€ job umgewandelt und auch dieses hat mein freund dann weiter gemacht, bis zu diesem zeitpunkt hatten wir immernoch keinen bescheid...die maßnahme bzw 1€ job geht bis 31.mai 2007 ...
wir haben jetzt schon mindestens 50 mal auf die hotline angerufen und waren 10 mal persönlich im jobcenter seit mitte januar und haben immernoch keinen neuen bescheid in dem das einkommen berücksichtigt wurde...das kann doch nicht sein , oder???????
wir müssen doch bestimmt mit einer überzahlung von januar rechnen etc. und haben durch das viele anrufen auf die hotline schon eine telefonrechnung die man niemandem zeigen kann, das kann doch nich rechtens sein?
ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir sagen könntet was wir noch tun können (auch schrieftlich haben wir uns an sie gewandt und :"keine antwort")
?????????????
danke lg sassy
Kann das sein
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
wenn 1€-Job hat er keinen hinzuverdienst
Was er für den 1€-Job bekommt ist eine Mehraufwandentschädigung und wird nicht als Einkommen gerechnet. Er muss davon aber u. U. Fahrtkosten bezahlen. Es bleibt dann beim § 1 der Mecklenburger Verfassung- Alles bleibt beim alten!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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