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Regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge?

Verfasst: 25.04.2007 13:03
von Eumel81
Hallo!
Beim Antrag von ALG 2 muss man die Kontoauszüge der letzten drei Monate zeigen. Werden die Kontoauszüge regelmäßig überprüft?

Ich habe bis März gearbeitet, bekomme aber kein ALG 1/sehr wenig, weil ich nur 4 Monate gearbeitet habe bis jetzt. So dass ich jetzt ALG 2 beantragen musste. Mein Problem ist: ich habe mir den Urlaub ausbezahlen lassen. Das Geld ist noch nicht da, aber wenn es jetz aufs Konto kommt und das Amt will die Kontoauszüge später mal wieder sehen, dann sehen sie das mit dem Urlaubsgeld. Im Antrag habe ich angegeben, dass ich keine Urlaubsabgeltung kriege.

Was sind die möglichen Folgen? Konto kündigen und neues eröffnen? Und wie ist das wenn man nicht alle Konten angibt? Kriegen die das irgendwie raus? Über Antwort würde ich mich freuen.

Eumel

Verfasst: 25.04.2007 13:16
von luna23
hi.
also ich weiß nich wie das bei anderen is, aber ich hab (glaub ich) seit meinem ersten harz 4 antrag keine kontoauszüge mehr bei den folgeanträgen vorlegen müssen. jedenfalls nich bei den letzten 2-3 malen.

hab dann immer nur mein folgeantrag abgegeben und das wars dann. bisher wurde es auch immer weiter bewilligt.

ob man dich irgendwie belangt dadurch kann ich dir aber net sagen.
bzw. bei einem folgeantrag hatte ich angegeben das ich im jahr davor gearbeitet hatte und da gerade steuerlich was zurückbekommen hatte, und das hamse mir dann gleich wieder (ein teil davon jedenfalls) von dem was ich bekam abgezogen.

fazit: wenn die was ham wolln sind se ganz schnell, aber wenn du was brauchst mahlen die mühlen...

luna.

Verfasst: 25.04.2007 13:19
von Eumel81
Hallo!
Danke für deine schnelle Antwort. Ich denke im schlimmsten Fall muss ich einen Teil des ALG 2 zurück erstatten (etwa die Höhe des Urlaubsgeldes)
Eumel

Verfasst: 25.04.2007 18:22
von Melinde
Hallo Eumel81
Wenn´s ganz dicke kommt gibt es noch Ärger wegen nichtangeben von leistungsrelevanten Angaben bzw. falschen Angaben auf dem Antrag weil da steht keine Urlaubsabgeltung.
Neues Konto bringt da auch nichts, es gibt heute schon den gläsernen Menschen und man wird in Zukunft noch viel gläserner.
Besser wäre es der alte Arbeitgeber wählt einen anderen Weg der Auszahlung, vielleicht geht Barzahlung/Scheck?
Gruss

Verfasst: 26.04.2007 09:21
von Tracid
Würde auch sowas immer über ein Konto machen bei der Familie, Freundin oder so, wo sie keine Einsicht haben, bzw. es sie nix an geht.

Verfasst: 26.04.2007 10:20
von tommy.b
Also beim Erstantrag, musste ich Auszüge der letzten 6 Monate abgeben, und bei jedem Folgeantrag im die der letzten 3 Monate.

Verfasst: 29.04.2007 12:06
von Andreas23
6 monate? Oo hab ich ja noch nie gehört..ist das überhaupt erlaubt? Hier war doch auch mal das thema schon mit 3 monaten..Also das die das nicht so einfach verlangen können