Hallo!
Beim Antrag von ALG 2 muss man die Kontoauszüge der letzten drei Monate zeigen. Werden die Kontoauszüge regelmäßig überprüft?
Ich habe bis März gearbeitet, bekomme aber kein ALG 1/sehr wenig, weil ich nur 4 Monate gearbeitet habe bis jetzt. So dass ich jetzt ALG 2 beantragen musste. Mein Problem ist: ich habe mir den Urlaub ausbezahlen lassen. Das Geld ist noch nicht da, aber wenn es jetz aufs Konto kommt und das Amt will die Kontoauszüge später mal wieder sehen, dann sehen sie das mit dem Urlaubsgeld. Im Antrag habe ich angegeben, dass ich keine Urlaubsabgeltung kriege.
Was sind die möglichen Folgen? Konto kündigen und neues eröffnen? Und wie ist das wenn man nicht alle Konten angibt? Kriegen die das irgendwie raus? Über Antwort würde ich mich freuen.
Eumel
Regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
hi.
also ich weiß nich wie das bei anderen is, aber ich hab (glaub ich) seit meinem ersten harz 4 antrag keine kontoauszüge mehr bei den folgeanträgen vorlegen müssen. jedenfalls nich bei den letzten 2-3 malen.
hab dann immer nur mein folgeantrag abgegeben und das wars dann. bisher wurde es auch immer weiter bewilligt.
ob man dich irgendwie belangt dadurch kann ich dir aber net sagen.
bzw. bei einem folgeantrag hatte ich angegeben das ich im jahr davor gearbeitet hatte und da gerade steuerlich was zurückbekommen hatte, und das hamse mir dann gleich wieder (ein teil davon jedenfalls) von dem was ich bekam abgezogen.
fazit: wenn die was ham wolln sind se ganz schnell, aber wenn du was brauchst mahlen die mühlen...
luna.
also ich weiß nich wie das bei anderen is, aber ich hab (glaub ich) seit meinem ersten harz 4 antrag keine kontoauszüge mehr bei den folgeanträgen vorlegen müssen. jedenfalls nich bei den letzten 2-3 malen.
hab dann immer nur mein folgeantrag abgegeben und das wars dann. bisher wurde es auch immer weiter bewilligt.
ob man dich irgendwie belangt dadurch kann ich dir aber net sagen.
bzw. bei einem folgeantrag hatte ich angegeben das ich im jahr davor gearbeitet hatte und da gerade steuerlich was zurückbekommen hatte, und das hamse mir dann gleich wieder (ein teil davon jedenfalls) von dem was ich bekam abgezogen.
fazit: wenn die was ham wolln sind se ganz schnell, aber wenn du was brauchst mahlen die mühlen...
luna.
Hallo Eumel81
Wenn´s ganz dicke kommt gibt es noch Ärger wegen nichtangeben von leistungsrelevanten Angaben bzw. falschen Angaben auf dem Antrag weil da steht keine Urlaubsabgeltung.
Neues Konto bringt da auch nichts, es gibt heute schon den gläsernen Menschen und man wird in Zukunft noch viel gläserner.
Besser wäre es der alte Arbeitgeber wählt einen anderen Weg der Auszahlung, vielleicht geht Barzahlung/Scheck?
Gruss
Wenn´s ganz dicke kommt gibt es noch Ärger wegen nichtangeben von leistungsrelevanten Angaben bzw. falschen Angaben auf dem Antrag weil da steht keine Urlaubsabgeltung.
Neues Konto bringt da auch nichts, es gibt heute schon den gläsernen Menschen und man wird in Zukunft noch viel gläserner.
Besser wäre es der alte Arbeitgeber wählt einen anderen Weg der Auszahlung, vielleicht geht Barzahlung/Scheck?
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.