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Wie wird was Angerechnet beim Zusammenziehen?

Verfasst: 25.04.2007 07:51
von DerOlli78
Hallo zusammen.
Habe mal ein, zwei Fragen zur folgenden Situation. Ich bin Alleinerziehender Vater (Kind 6 ) und habe einen festen Arbeitsplatz und wollte mit meiner Freundin, die im nächsten Monat leider Harz4 wird und u25 ist Zusammenziehen. Jeder hat zur Zeit eine eigende Wohnung.
Die neue wäre eine Dreiraumwohnung mit 78 Quadrat und 550 € Warmmiete, die ich aber nicht alleine schaffen würde aufzubringen.
Meine Fragen wären jetzt, muss sie jetzt, da sie Harz4 wird, bis sie 25 ist zu ihren Eltern zurück (die den Platz und vielleicht sogar das Geld hätten), werde ich in diese Harz4 rechnung mit einbezogen, wenn wir dann doch Zusammenziehen, welche Rolle spielt bei der Anrechnung mein Sohn und ist die Wohnung dann vielleicht noch zu groß.
Ich weiß das sind nicht wenig Fragen, aber ich hoffe das ihr sie mir alle beantworten könnt und danke mal schon im voraus.

Verfasst: 25.04.2007 08:52
von Melinde
Hallo DerOlli78
Infos zu Wohnung usw. schau mal hier und hier und hier ob Du Deinen Wohnort findest.
Mit der Anrechnung Deines Verdienstes wird es sicher so sein das er dann angerechnet wird wenn ihr als Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet. Soll zwar nach verschiedenen Urteilen aber erst nach 1 jährigem Zusammenleben so sein aber wer weiss ob das nicht gleich versucht wird und man erstmal nervige Rennereien mit Widersprüchen oder so hat.
Da die Freundin schon aus dem Elternhaus ausgezogen ist kann sie keiner dorthin zurückschicken.
Gib eure Zahlen mal in einen Rechner ein, die gibt es hier und verschaff Dir einen ersten Überblick. Dann immer nochmal gut überlegen was ihr machen wollt.
Gruss