Eigenheimzulage als Einkommen anzurechnen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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yoyue
Beiträge: 18
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Eigenheimzulage als Einkommen anzurechnen

Beitrag von yoyue »

Hallo zusammen,

in meinem neuen Bescheid wurde mir jetzt die Eigenheimzulage für das Haus in dem ich mit meinen Kindern nach Auszug meines Mannes noch wohne als Einkommen angerechnet.

Ich bilde mir ein gelesen zu haben, dass die Eigenheimzulage lediglich für den Erhalt des Hauses gedacht und damit zweckbezogen ist und nicht als Einkommen angerechnet werden darf.

Ich weiß nur nicht mehr wo ich das her hatte.

Kann mir bitte jemand schnell einen Tipp geben. Ich komme mit dem Geld was sie mir da zahlen wollen vorn und hinten nicht aus, da am Haus tatsächlich ettliche Reparaturen anstehen die ich davon bezahlen muß.

Vielen Dank

Ruth
Gast

Beitrag von Gast »

BUNDESSOZIALGERICHT
Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 2/05 R
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