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Armutsgewöhnungszuschlag

Verfasst: 22.04.2007 12:36
von Solidbody
Hallo zusammen,

ich hab eine frage zu diesem Abfederungsbetrag, den man bekommt, wenn man von Alg I auf Alg 2 abfällt.

Und zwar, habe ich bis September 05, Alg I bezogen (ca. 690 €), dann zwei Monate nix (aufgrund eigener Doofheit), seit November 05 Alg II. (595€ Gesamtbedarf)

Frage: Steht oder stand mir dieser Aufschlag zu, und wenn ja, könnte man diesen noch nachträglich einfordern?

Vielen Dank im Vorrauss

Verfasst: 22.04.2007 20:59
von Melinde
Hallo Solidbody
Wenn Du auf dem Alg2 Antrag beim Punkt X. Weitere Angaben, die für die Leistungsgewährung von Bedeutung sein können was ausgefüllt hast muss der Anspruch auf den Zuschlag automatisch geprüft werden.
Wenn das nicht passiert ist lass den Bescheid nochmal überprüfen.
Gruss