Armutsgewöhnungszuschlag
Verfasst: 22.04.2007 12:36
Hallo zusammen,
ich hab eine frage zu diesem Abfederungsbetrag, den man bekommt, wenn man von Alg I auf Alg 2 abfällt.
Und zwar, habe ich bis September 05, Alg I bezogen (ca. 690 €), dann zwei Monate nix (aufgrund eigener Doofheit), seit November 05 Alg II. (595€ Gesamtbedarf)
Frage: Steht oder stand mir dieser Aufschlag zu, und wenn ja, könnte man diesen noch nachträglich einfordern?
Vielen Dank im Vorrauss
ich hab eine frage zu diesem Abfederungsbetrag, den man bekommt, wenn man von Alg I auf Alg 2 abfällt.
Und zwar, habe ich bis September 05, Alg I bezogen (ca. 690 €), dann zwei Monate nix (aufgrund eigener Doofheit), seit November 05 Alg II. (595€ Gesamtbedarf)
Frage: Steht oder stand mir dieser Aufschlag zu, und wenn ja, könnte man diesen noch nachträglich einfordern?
Vielen Dank im Vorrauss