hallo erstmal!
habe da ein paar fragen und hoffe ihr könnt mir da weiter helfen!
ich und meine freundin wollen jetzt zusammenziehen!
ich bin alg2 empfänger und meine freundin muß sich nächsten monat auch alg2 beantragen!
1.sie ist u25 lebt aber seit 4jahren nicht mehr bei den eltern und die eltern haben auch keinen platz und finanziell würde es auch nicht funktionieren
2.wäre es ratsamer wenn sie sich gleich bei mir in bernau anmeldet oder erst in ihrem amt in berlin?
3.ich habe jetzt eine 1-raum wohnung mit 45qm und wir haben un´s jetzt eine wohnung angeschaut mit 55qm wie ist es mit den kosten ich bezahle jetzt warm mit nebenkosten und gas 325€ und die neue wohnung würde 450€ warm kosten!
wäre das irgendwie machbar das das amt da mit spielt?????
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
ps bei mir haben se auch erst gewollt das meine alten den antrag ausfüllen darauf meinte ich dann das ich seit 7 jahren nicht mehr bei meinen eltern wohne und warum das jetzt so ein problem gibt!nach langer rumfragerei im amt konnte ich meinen antrag selber ausfüllen aber nur mit der begründung das ich schon so lange aus dem elternhaus raus bin und habe es bewilligt bekommen!
zusammenziehen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
wenn deine Freundin sich bei dir angemeldet hat,
kann sie sich wohl ohne Probleme zum AGL2 auch in Bernau anmelden. Es zählt doch wohl der Tag der Antragstellung und dann wohnt sie ja zu diesem Zeitpunkt schon bei dir.
Zu der Wohnung: Dem Umzug muß i. d. Regel vorher durch die ARGE zugestimmt werden. Denn die Mietkaution, Umzugskosten usw. sollen ja wohl von der Behörde übernommen werden.
Die Wohnungsgröße und die Miethöhe könnten ohne Problem sein. Einfach fragen. Wenn dem Umzug zugestimmt wird, gilt es auch für die Größe und Miethöhe.
Zu der Wohnung: Dem Umzug muß i. d. Regel vorher durch die ARGE zugestimmt werden. Denn die Mietkaution, Umzugskosten usw. sollen ja wohl von der Behörde übernommen werden.
Die Wohnungsgröße und die Miethöhe könnten ohne Problem sein. Einfach fragen. Wenn dem Umzug zugestimmt wird, gilt es auch für die Größe und Miethöhe.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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