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erbschaft
Verfasst: 19.04.2007 11:03
von marcel0604
hallo habe ein großes problem,vielleicht weiß hier jemand bescheid. im januar ist mein vater gestorben und hat mich als seinen erben eingesetzt ich habe ein haus im osten (sachsen) geerbt, aber das haus ist noch verschuldet, nun verlangt die arge ,dass ich nachweise bringen muss , dass ich mich bemühe das haus zu verkaufen habe aber noch gar keinen erbschein,sie sagten ich muss nun von meinen erbe leben, ich werde kein geld mehr von der arge bekommen,ich hoffe jemand weiss bescheid ob das so rihtig ist
Verfasst: 19.04.2007 11:44
von maria1106
Die spinnen ja komplett! Sollst du etwa von dem Haus abbeißen , welches dir noch nicht mal gehört?
Da wäre bestimmt der Gang zum Anwalt erstmal der richtige Weg !
LG
Silvia
Verfasst: 19.04.2007 11:46
von Melinde
Hallo marcel0604
Nur ein selbstbewohntes Haus zählt zum Schonvermögen.
Wenn Du das Haus nicht verkaufen kannst ist es aber kein verfügbares Vermögen. Solange es keinen Erbschein gibt ist nichts mit Leistung einstellen.
Warte einen schriftlichen Bescheid ab, das gesagte war wohl nur zur Vorbereitung was auf Dich zukommt.
Solange Du kein Vermögen hast kannst Du auch nicht davon leben.
Gruss