Renovierungskosten übernahme ?!??!
Verfasst: 18.04.2007 15:08
Hallo, wir haben ein Problem.Am 1.6. ziehe ich aus MG in die Bedarfsgemeinschaft meines Lebensgefährten nach Solingen. Ich habe aus MG eine Notwendigkeitsbescheining ( Bekomme den Umzug von MG bezahlt ) jetzt waren wir bei der ARGE in Solingen und haben gefragt wegen Kostenübernahme der Renovierungskosten. BZW. ob ein Teil davon übernommen wird. Uns wurde gesagt nein auch wenn die Wohnung total nackt ist also kein Boden und nichts an den Wänden würden sie nichts zahlen ausser wenn wir ein Baby hätten. Man könnte auch Läufer durch die Wohnung legen das würde reichen alles andere wäre Luxus..... Muss man als arbeitsloser wie der letzte..... leben???
Das kann doch irgendwie nicht sein..... wir fragten die Dame auch ob an ein Darlehn bekommen könnte und dies dann zurück bezahlen kann. Auch dies seih nicht möglich. Man würde ja genug bekommen und könnte das vom normalem Regelsatz bezahlen....
Der Herr von der ARGE MG sagte aber die ARGE muss was bezahlen aber da gebe es keine festen Sätze.
Wer kann uns helfen ???????????
Das kann doch irgendwie nicht sein..... wir fragten die Dame auch ob an ein Darlehn bekommen könnte und dies dann zurück bezahlen kann. Auch dies seih nicht möglich. Man würde ja genug bekommen und könnte das vom normalem Regelsatz bezahlen....
Der Herr von der ARGE MG sagte aber die ARGE muss was bezahlen aber da gebe es keine festen Sätze.
Wer kann uns helfen ???????????