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ausländ. Mann - Abwesenheit ok?
Verfasst: 18.04.2007 08:13
von Martha
Hallo, ich habe folgende Frage:
Mein ausländ. Ehemann und ich beziehen ALG 2. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn mein Mann regelmäßig einige Monate getrennt von mir in seinem Heimatland lebt, wiederkehrt und jeweils erneut ALG 2 beantragt? Unsere Ehe besteht weiterhin. Während seiner Abwesenheit bezöge ich ja weiterhin ALG 2. In seinem afrikan. Heimatland sind die Löhne jedoch so gering, dass er mich finanziell nicht unterstützen könnte.
Sofern eine solche mehrmonatige Ortsabwesenheit möglich ist, welche weiteren Konsequenzen bringt dies mit sich?
Vielen Dank für Informationen.
Verfasst: 18.04.2007 20:14
von DjTermi
Hallo,
es es wird dann nichts mehr Logischerweise geben.
Verfasst: 19.04.2007 10:19
von maria1106
Wie nichts mehr geben? Für die Frau auch nicht die ja in Deutschland bleibt?
LG
Silvia
Verfasst: 19.04.2007 10:58
von Gast
Für die Frau ja, ist doch klar, nur den Mann bekommt nichts mehr.
Verfasst: 19.04.2007 11:46
von maria1106
Auch wenn er immer wieder zu dieser Bedarfsgemeinschaft kommt / gehört ?
LG
Silvia
PS: Danke für die Info, ist sehr interessant, man lernt nie aus!
Verfasst: 19.04.2007 11:57
von Melinde
Hallo maria1106
Ja, das ist so weil er nicht seinen ständigen Aufenthalt dort hat.
Er ist sozusagen ortsabwesender

Gast.
Gruss
Verfasst: 19.04.2007 19:46
von maria1106
AHA
Das heißt jetzt wennich meinen Bedarfspartner ins Ausland schicke bin ich wieder alleinerziehend?
Und bekomme mehr Leistung?
LG
Silvia
Verfasst: 19.04.2007 20:25
von DjTermi
maria1106 hat geschrieben:AHA
Das heißt jetzt wennich meinen Bedarfspartner ins Ausland schicke bin ich wieder alleinerziehend?
Und bekomme mehr Leistung?
LG
Silvia
Die Frage kannst Du Dir hier selbst beantworten, hast du selbst mal geschrieben
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... ght=#20477
Verfasst: 20.04.2007 06:36
von maria1106
nein kann ich nicht, da ich ja nicht verheiratet bin.
Aber wahrscheinlich wird dass dann als dauernd getrennt lebend angerechnet, wenn man verheiratet ist ?!
LG
Silvia
Verfasst: 23.04.2007 11:33
von Martha
Vielen Dank für die Antworten.
Sofern ich es richtig verstanden habe, könnte er jährlich für ca. 3 Monate heimfliegen und sich für ca. 9 Wochen vom ALG 2-Bezug abmelden? Denn 3 Wochen Urlaub stehen ihm ja zu, so dass er 9 Wochen kein ALG 2 erhält (nur ich) und sich nach Wiederkehr wieder anmeldet...
Ich hoffe, ich habe es korrekt verstanden... Oder?
Vielen Dank.