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Zwang Job anzunehmen, trotz Arbeit?

Verfasst: 16.04.2007 15:25
von Jerail
Hallo an alle

ich habe ein kleines Problem, und dadurch natürlich auch eine Frage.

Ich bin gelernter Kaufmann im Einzelhandel ( Lebensmittel ), und habe zur Zeit eine unbefristete Stelle in einem kleinen Kiosk als Verkäufer, für 25 Stunden die Woche. Es ist also genau für den Beruf den ich gelernt habe. Da mein Geld, und das meiner Lebensgefährtin nicht ausreicht, bekommen wir noch einen kleinen Betrag Hartz 4.

Ich bin ja in der Pflicht, mir eine Vollzeitstelle zu suchen, was ja auch OK ist und was ich auch tue, und bis jetzt gab es keine Probleme.

Nun hatte ich vor kurzem ein Stellenangebot meiner Vermittlerin bekommen, für eine Stelle bei T-Mobile als Call-Center-Agent, ebenfalls nur für 25 Stunden. Ich habe mich beworben, und auch an den ersten 90 Minuten des Vorstellungstages teilgenommen, habe aber dort schon gemerkt das dies nichts für mich ist, und bin dann gegangen.

Nun habe ich einen Brief bekommen, wo mir eine Kürzung, bzw Streichung angedroht wird, da ich mich wissentlich nicht um diese Stelle bemüht habe.

Meine Frage ist:

Kann mich die Arge dazu zwingen, einen Job in einem fremden Beruf anzunehmen, wo ich die gleiche Stundenzahl arbeite und fast den gleichen Stundenlohn habe? Gibt es einen Paragraphen des SGB worauf ich mich in meiner Erklärung berufen kann?

Ich danke euch schon mal für eure Antwort und Hilfe

Verfasst: 17.04.2007 22:23
von Matze2811
Also ich an deiner Stelle wäre ja FROH wenn ich so eine möglichkeit Bekommen würde. Die Zeiten von "Wünsch dir was" auf dem Arbeitsmarkt sind vorbei

Herzlichen Gruß

Re: Zwang Job anzunehmen, trotz Arbeit?

Verfasst: 18.04.2007 00:32
von Gast
Jerail hat geschrieben:Kann mich die Arge dazu zwingen, einen Job in einem fremden Beruf anzunehmen, wo ich die gleiche Stundenzahl arbeite und fast den gleichen Stundenlohn habe? Gibt es einen Paragraphen des SGB worauf ich mich in meiner Erklärung berufen kann?
Ob gelernt oder ungelernt, das ist nicht mehr relevant. Einzig zählt das Einkommen, welches die Hilfebedürftigkeit verringert.

Die Behörde muß in solch einem Fall alle Fakten prüfen.
Stichworte sind: Ermessensentscheidung, unbillige Härte, Unzumutbarkeit.

Wenn z.B. der Wechsel von einem "sicheren" Job in einen neuen, also unsicheren (wg. Probezeit) nur 10 % (von mir aus der Luft gegriffen) mehr Einkommen bedeutet, aber die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes während der Probezeit (also der Wegfall von 100 % Einkommen) "droht", muß hier in die Ermessensentscheidung auch die Interessenabwägung zwischen Deinem und dem der Öffentlichkeit beinhalten.

Das ist im Einzelfall zu klären. Es müßte die Verhältnismäßigkeit der Regelungen des SGB II mit dem Grundgesetz Artikel 12 in Verbindung mit Artikel 2 Überprüft werden. Dies kann aber ein juristischer Laie nicht, ich würde mir anwaltlichen Rat holen.