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ebay?
Verfasst: 16.04.2007 13:42
von littlemermaid
wie ist das eigentlich wenn man bei ebay was versteigert und das geld davon auf das konto bekommt. muss man das dann auch irgendwie angeben oder können die das dann kürzen von dem geld was man bekommt?
Verfasst: 16.04.2007 14:03
von maria1106
Das ist mal eine ganz interessante Frage!
Ich habe früher immer die Spielsachen was meine KInder nicht mehr brauchten verkauft und von dem Geld neue geholt!
Auch mit Büchern und sonstigem Krims Kram hab ich das gemacht! Seit ich Hartz4 beziehe traue ich mich das gar nicht mehr!
Weil ich auch immer denke die ziehen das als Einkommen ab!
Bitte um Info!
LG
Silvia
Verfasst: 16.04.2007 14:49
von DjTermi
Der durch den Verkauf erzielte Erlös ist eine Einnahme die nach §§ 11 und 30 SGB II zu behandeln (bereinigen) ist und auf Sozialhilfe anrechenbar ist. Positiv hier: bis zu 50 € im Jahr sind sporadisch anfallende Einkünfte nicht anrechenbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 der VO zu § 13 SGB II:
Verfasst: 16.04.2007 15:38
von Gast
Das ist die Meinung der BA.
Anders:
Janatzek, U.:
Ebay- und Kfz-Verkäufe als nicht anrechenbares Einkommen / Vermögensumschichtung, in:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... php?36/176, 18.05.2005
Ebenso:
Tacheles/Deutscher Verein
Verfasst: 16.04.2007 16:13
von DjTermi
Ralf Hagelstein hat geschrieben:Das ist die Meinung der BA.[/u][/url]
Das wird in der Praxis auch so gemacht, sonst muss man halt vor Gericht ziehen wenn man das nicht Akzeptieren will, oder meint das ist falsch...
Verfasst: 16.04.2007 16:15
von Mausebär
das ist echt ne interessante Frage...
aber 2 Antworten und 2 Meinungen ???
es gibt also wieder mal ne theorie und ne Praxis

Verfasst: 16.04.2007 16:22
von Gast
Ja, so ist das manchmal.
Die VO der BA ist unlogisch.
Bei der Umschichtung von geschütztem Vermögen müßte dann ja auch eine Barabhebung vom Sparbuch als Einkommen angerechnet werden.
Das ist nichts anderes.
Verfasst: 16.04.2007 18:06
von littlemermaid
uy jetzt bin ich nicht grad schlauer als vorher...also wird das geld jetzt abgezogen oder nicht? und muss ich das überhaupt vorzeigen, dass ich da einen gewinn gemacht habe?
Verfasst: 16.04.2007 18:25
von Gast
Was Du machst, mußt Du selber entscheiden. Die Informationen um Dir eine eigene Meinung zu bilden und danach entsprechend zu handeln hast Du ja nun.
Verfasst: 16.04.2007 18:39
von maria1106
Ja das haben wir nun, aber letztendlich nichts konkretes.
Verkaufe ich was in ebay und es wird mir als einkommen angerechnet muss ich vor Gericht ziehen um zu beweisen dass es sich nicht um Einnahmen handelt sondern um eine Vermögensumschichtung!
Ich weis schon warum ich mich nicht traue was zu verkaufen!
Ich habe mir das schon gedacht.
Wisst ihr was : DAS IST ZUM HEULEN !!!!!
Gruß
Silvia
Verfasst: 16.04.2007 19:30
von nonsens
Wir haben letztes Jahr einiges bei Ebay verkauft, und von den erzielten Einnahmen neues gekauft.
Es handelte sich hierbei nur um Spielzeug der Kinder,was nicht mehr genutzt/gar nicht genutzt wurde.
Zum Schluss kamen ca 150 Euro zusammen und dafür gabs für die Kinder dann halt die PS2 zu Weihnachten.
Da wir zu diesem Zeitpunkt noch anteilig HartzIV bekamen, habe ich den SB angerufen, ihm das mitgeteilt und gleich darauf aufmerksam gemacht, das wir ihm die Kontoauszüge/Kopien der Ebayauktion schicken werden, weils ja bissl mehr Geld war, als wir dachten.
Aber:
Es wurde nichts gegengerechnet, geschweige denn wurde eine Überzahlung festgestellt etc. - ich denke mal eher, es wurde wegen Weihnachten ein Auge zugedrückt.... viele SB´s wissen ja, wie karg das Fest bei einigen ausgefallen ist.
Das Beispiel von mir soll aber nicht heissen, das es immer so läuft, es ist definitiv nur eine Ausnahme gewesen.
Verfasst: 16.04.2007 20:20
von buxi
Ich will da doch auch noch was zu beitragen. Ich habe in e-bay schon verkauft für meine Mutter, für meinen Freund und für meine Freundin. Das Geld, das ich dafür auf mein Konto bekommen habe, musste ich natürlich an diejenigen in bar zurück bezahlen. Ebenso habe ich genau auch für diesen Personenkreis schon in e-bay gekauft und dafür von denjenigen das Geld in bar bekommen. Wer will mir denn das Gegenteil beweisen????? Da kann Euch echt niemand was anrechnen von wegen "Einkommen". Auf diese Art ist auch keine Gerichtsentscheidung nötig!
Verfasst: 16.04.2007 20:40
von Melinde
Am einfachsten ist es wenn man eine Person seines Vertrauens bittet die e-baymässige Vermögensumschichtung für einen zu übernehmen. Das spart sehr viel Nerven weil man sich nicht ärgern muss.
Ich finde es nämlich oberhammerhaft wenn etwas was man besitzt und nur umtauscht in etwas anderes das dann als Einkommen angerechnet wird. Auch wenn das nicht immer so läuft ist das keine Garantie das es bei anderen auch so gehandhabt wird. Weil es zu dem Thema offensichtlich immer noch keine einheitliche Verfahrensweise gibt die bekannt ist, obwohl sich schon mehrere Gerichte damit befasst haben braucht, muss man halt selber kreativ werden.
Das ist dann auch kein Schummeln, es ist die einfachste Logik des Lebens praktisch angewendet.
Wenn ich z.B. eine gekaufte Ware im Geschäft wieder umtausche besteuert das Finanzamt das beim Ladeninhaber ja auch nicht als Einnahme.
Verfasst: 17.04.2007 10:56
von MichaelW
Eine andere Person bitten?
Bleiben wir mal logisch:
Ich befürchte, daß mir ebay-Verkäufe als Einnahmen angerechnet werden.
Ich lasse jemand anderen die Sachen verkaufen.
Also werden die Einnahmen dann dieser Person zugerechnet.
Der ist nicht Hartz 4? Egal.
Wenn es für mich eine Einnahme ist, dann ist es auch für ihn eine Einnahme.
Das heißt, er müßte es (als Arbeitnehmer oder Selbstständiger) in seiner Einkommensteuer-Erklärung angeben und versteuern.
Ich habe nicht gesagt, daß es so gemacht wird.
Sondern, daß es von der Logik her so laufen müßte.
Verfasst: 17.04.2007 12:17
von maria1106
Ich denke da könnte man ewig diskutieren...
Beispiel:
Ich kaufe vom Hartz4 Geld ein Spielzeug in Ebay merke es war das Falsche verkaufe es wieder und hab Einkommen. Dann muss ich das Einkommen zurückzahlen absolut unlogisch, aber egal....
LG
Silvia
Verfasst: 17.04.2007 12:35
von Melinde
Hallo MichaelW
Die Person meines Vertrauens darf in diesem Fall natürlich noch frei über ihr Konto verfügen und muss sich nicht vom Amt durchschnüffeln lassen.
Das wäre dann vergleichbar mit einer Situation wenn jemand kein Konto hat und er Zahlungen über mein Konto abwickelt.
Wenn ich mal was verkaufen sollte würde ich so eine Kontoeinzahlung nicht beim Finanzamt angeben.
Verschenken ist da eher mein Ding.
Aber wie maria1106 schon sagte, darüber kann man endlos diskutieren.
Gruss
Verfasst: 17.04.2007 16:13
von MichaelW
Es gibt Dinge, die muß man nicht verstehen, die muß man nur glauben!
Und: Das Finanzamt kann das Konto von JEDEM durchschnüffeln.
Im Rahmen einer Steuerprüfung.
Das kann jeden treffen.
Ich weiß, wovon ich rede.
Habs schon hinter mir....
Verfasst: 18.04.2007 13:54
von Mausebär
das ist allerdings total unlogisch...
und es ist ja auch nicht so, das man mit ebay gewinne macht... NEEEE...
FAZIT:
entweder man ist ehrlich.. und zahlt drauf...
oder man benutzt gewisse "Hintertürchen" .. und hat nen schlechtes Gewissen
oder man lässt es eben komplett sein...
Verfasst: 18.04.2007 14:03
von DjTermi
Ich habe mich nochmal schlau gemacht:
ebay Verkäufe im normalem Umfang (also Verkäufe, die rein privatrechtlich sind und wo man nicht von gewerblichem Umsatz ausgehen kann ) sind Vermögensumwandlung.
Man kann mit seinem geschonten Vermögen machen, was man will, es z. B. beleihen usw. Und natürlich auch verkaufen. Da kann dir niemand was. Ist genauso, wie wenn einer von seinen geschützten 3000 Euro jeden Monat 100 Euro abhebt.
Verfasst: 18.04.2007 14:09
von Mausebär
also doch nicht so schlimm wie man gleich dachte...

Verfasst: 18.04.2007 14:16
von DjTermi
Man muss sich halt nur gut Informieren

Verfasst: 18.04.2007 14:42
von maria1106
Ebay ich komme........
Ich geh schon mal in den Keller.....
Ab jetzt wird nichts mehr verschenkt sondern landet in ebay
Na ja ganz so ist es nicht ich bin da lieber gaaaaanz vorsichtig, denn kaufen kann ich ja so viel ich will, ( wenn das Geld reicht

) beim verkaufen sieht das bestimmt nicht so einfach aus wenn man dann erstmal Beweisen muss wie und was ....
LG
Silvia
Verfasst: 18.04.2007 15:50
von Gast
Zu Michaels Hinweis mit dem Finanzamt:
Das Landgericht Coburg hatte entschieden, das erst bei einem "power-seller" von einem Gewerbetreibendem auszugehen ist. Also nicht gleich übertreiben.