Keine Extrazahlung mehr?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Rotkäppchen
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Keine Extrazahlung mehr?

Beitrag von Rotkäppchen »

Hallo Leute

Hab da mal eine Frage .
Bin im Mai das 2.Jahr auf Harz 4.Jetzt ist die Extrazahlung vom AlG1 = 80 Euro weggestrichen.Ist das Rechtens?Ausserdem muss mein Mann die gesamte Miete (400€) von seiner Rente (800€)begleichen.Ich bekomme 311€.Ausserdem wurde diesmal unser Mehrbedarf wegen spezial Kost nicht angerechnet.Wir haben beide einen Mehrbedarf von ca.je 30€.Müsste das nicht wenigstens berechnet werden?Anträge sind dem Sachbearbeiter zugegangen.
Vielleicht weis jemand von Euch eine Antwort auf meine Fragen.

Mit freundlichen Gruss
Nikki
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

§ 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) 1Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. 2Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.

(2) Der Zuschlag beträgt zwei Drittel des Unterschiedsbetrages zwischen

1.dem von dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld und dem nach dem Wohngeldgesetz erhaltenen Wohngeld und
2.dem dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und den mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen erstmalig nach dem Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld zustehenden Arbeitslosengeld II nach § 19 oder Sozialgeld nach § 28; verlässt ein Partner die Bedarfsgemeinschaft, ist der Zuschlag neu festzusetzen.
(3) Der Zuschlag ist im ersten Jahr

1.bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 160 Euro,
2.bei Partnern auf insgesamt höchstens 320 Euro und
3.für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 60 Euro pro Kind
begrenzt.

(4) Der Zuschlag ist im zweiten Jahr

1.bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auf höchstens 80 Euro,
2.bei Partnern auf höchstens 160 Euro und
3.für die mit dem Zuschlagsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Kinder auf höchstens 30 Euro pro Kind
begrenzt.

Da Du sagst das Du knapp 30,00€ bekommst denke ich mal es geht um Diabetes mellitus Typ I da würde ich noch mal nach hacken warum das nicht gezahlt wird mehr.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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