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Bedarfsgemeinschaft beim Umgansgrecht

Verfasst: 15.04.2007 09:51
von Andre69
Hallo, meine Tochter war über die Osterferien 10 Tage bei mir.
Ich habe davor wie im Urteil vom BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R die anteilig erhöhten Lebenshaltungskosten beantragt.
Alles soweit ok, nur wird mir das Kindergeld angerechnet, welches ich nicht bekomme...
Ist das denn rechtens?

Verfasst: 15.04.2007 10:43
von maria1106
Die hälfte vom Kndergeld steht dir zu und wird meistens mit dem Unterhalt verrechnet !
LG
Silvia

Verfasst: 15.04.2007 11:08
von Andre69
Unterhalt zahle ich derzeit nicht , weil es UV gibt.
Aber was hat das eine mit dem anderen zu tun??
In dem urteil vom BSG steht nichts in dieser Richtung.

Verfasst: 15.04.2007 15:21
von maria1106
Hallo!
Jedem Elternteil steht das halbe Kidergeld zu .
Aber warum dir dann das ganze Kindergeld angerechnet wird weis ich auch nicht.
LG
Silvia

Verfasst: 15.04.2007 15:35
von Andre69
Und was hat das mit dem Urteil zu tun?
Oder versteh ich das Urteil falsch????

Verfasst: 15.04.2007 17:37
von maria1106
ZITAT Alles soweit ok, nur wird mir das Kindergeld angerechnet, welches ich nicht bekomme...
Ist das denn rechtens?

Ich kenne das Urteil nicht, ich weis nur dass einem Vater der das Umgangsrecht hat die Hälfte vom Kindergeld angerechnet wird!
Oder sagen wir es so bei meinem Ex war es so !

LG
Silvia

Verfasst: 15.04.2007 17:39
von Andre69
Es geht um dieses Urteil
B 7b AS 14/06 R
Was du meinst ist wegen der Düsseldorfer tabelle relevant..hat hiermit aber nichts zu tun.

Verfasst: 15.04.2007 19:55
von Melinde
Hallo Andre69
Das Kindergeld erhältst Du nicht, also kann es auch nicht angerechnet werden.
Lass den Bescheid wo dies angerechnet wird überprüfen.
Antraghier
Hallo maria1106
Das Urteil ist das hier
Gruss