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WG und Antrag auf BK-Nachzahlung Hilfe !!!!!!!

Verfasst: 14.04.2007 18:26
von Martina
:?: Hallo,
bin neu hier und habe auch gleich eine Frage.
Ich wohne mit meinem Partner seit 6 Jahren zusammen in einer Wohnung. Seit Oktober 2006 als WG und es funktioniert. Jeder bewohnt 57m² (1 Schlafzimmer, 1 Wohnzimmer und 1 Toilette). Wir haben alles exakt getrennt. Gemeinsam genutzt werden die Küche, Korridor und die Dusche in meinem Bad. Am 14.März kam eine Kontrolle von der ARGE, wobei nur die Räumlichkeiten besichtigt wurden. Auch Fragen zur Nutzung der WM und des Kühlschrankes wurden gestellt, aber nicht eine Schranktür geöffnet. Das ganze hat nicht einmal 10 min. gedauert. Am 30. März bekam mein Partner Post von der ARGE, wo ihm mitgeteilt wurde, dass er ab 1. Juli zu meiner BG gehört, weil wir länger als ein Jahr zusammen wohnen. Der Regelsatz wurde aber gleich ab 1. April gekürzt. Er ist sofort in Widerspruch gegangen.
Ich habe bis jetzt noch keinen Bescheid, dass er ab Juli zu meiner BG gehört.
Anfang März hat jeder einen Antrag auf Übernahme der BK- Nachzahlung von 2006 gestellt. Meinem Partner wurde er bewilligt und nach 10 Tagen war das Geld auf seinem Konto.
Ich habe gestern Post bekommen und mein Antrag wurde abgelehnt, weil wir zusammengerechnet werden. Aber das hat doch mit der Abrechnung von 2006 nichts zu tun. Weiß nicht mehr was ich dazu sagen soll. Wird von zwei verschiedenen SB bearbeitet.
Nun ein paar Fragen:
Bekomme ich Bescheid , wenn ich jetzt in einer BG bin?
Wenn Überprüfungsantrag, an wen? An die SB? Oder gleich Widerspruch?
Wird uns mitgeteilt, dass wir ausziehen müssen?(Miete nur noch für 60m²)
Ich hoffe mir kann jemand helfen und ein paar Antworten geben.

LG. Martina

Verfasst: 15.04.2007 10:47
von maria1106
ZITAT

Ich wohne mit meinem Partner seit 6 Jahren zusammen in einer Wohnung. Seit Oktober 2006 als WG und es funktioniert


Wie soll das nun verstanden werden? Seit ihr nun zusammen oder nicht?
Das verstehe ich nämlich nicht dass man seit 6 Jahren zusammen ist und dann als WG?
Habt ihr euch getrennt und wohnt trotzdem zusammen?

LG
Silvia

Verfasst: 15.04.2007 14:04
von Martina
Ja, wir haben uns im guten getrennt, wohnen aber noch in einer Wohnung. Die Wohnung ist groß genug, um uns aus dem Weg gehen zu können.

LG. Martina

Verfasst: 15.04.2007 15:24
von maria1106
Hallo!
Dann würde ich das auch so beim Amt vertreten und einen Widerspruch einreichen mit dem Vermerk, dass eben bei deinem Mitbewohner die NK gezahlt wurden bei dir nicht und ihr nach wie vor keine BG seid!
Am Besten einen Termin mit allen Beteiligten vereinbaren incl der beiden SB`s.

Viel Glück
LG
Silvia

Auf die Dauer wird dieses Zusammenleben eh nicht gut gehen, spätestens wenn neue Partner ins Spiel kommen ich will damit sagen dass auch das ein Punkt der Diskussion am Amt werden kann ! :wink:

Verfasst: 15.04.2007 15:51
von Martina
Hallo Silvia,
danke für den Rat. Werde es mal auf dem Amt ansprechen. Mal sehen was raus kommt.
Das mit der Wohnung soll keine Dauerlösung sein, darüber sind wir beide uns im klaren. Wenn sich jeder eine Wohnung nimmt, dann zahlt das Amt drauf. Aber das wird ja nach dem neuen Fortentwicklungsgesetz hingenommen. Dann ist es kein Wunder, dass die Kosten für Hartz4 aus dem Ruder laufen.

Danke und LG. Martina

Verfasst: 15.04.2007 17:35
von maria1106
Hallo!
Mich würde interessieren wie es weiter geht mit dem Amt. Wäre lieb wenn du berichten würdest!
LG
Silvia

Verfasst: 15.04.2007 19:41
von Martina
Hallo Silvia,
wenn ich was neues weiß, dann melde ich mich wieder.

LG. Martina

Verfasst: 16.04.2007 13:32
von Martina
War heute bei meiner Anwältin und sie macht einen Widerspruch fertig. Mein Bescheid ist voller Widersprüche. Sie kann nicht nachvollziehen was da vor sich geht und kann so nicht hingenommen werden.

LG. Martina

Verfasst: 16.04.2007 13:49
von maria1106
Das klingt ja schon mal ok .....