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Mein Freund arbeitet und wir möchten evtl zusammenziehen

Verfasst: 13.04.2007 20:33
von Scythe
Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen, ich kenne mich 0 aus mit dem ganzen Hartz4 Zeug :x

Folgendes:

Ich wohne momentan allein mit meinen beiden Kindern (1jahr+2jahre). Ich bin verheiratet, aber dauerhaft getrennt lebend und deswegen Hartz4 Empfängerin.

Ich und meine Kinder haben mom. folgendes Einkommen:

Hartz4: rd 460 Euro
Bundeserziehungsgeld 300 euro
Landeserziehungsgeld 200 euro (noch bis 06.07)
Kindergeld 308 Euro
UVG 254 Euro
+ Übernahme Miete

Mein Freund arbeitet und verdiend ca 1500 mon.

Er möchte viell. bei mir einziehen.

Welche Leistungen bzw welches Einkommen würde dann für mich wegfallen? Wird Miete dann noch übernommen? Oder gekürzt? Bekomm ich dann noch Hartz4?

Dazu muss ich sagen, obwohl ich nicht weiß ob es für das Amt eine rolle spielt.... Mein Freund ist auf einen Immobilienbetrüger reingefallen (hat sich zur altersvorsorge eine wohnung gekauft) und muss jez bis er 53 ist, mon ca 700 euro an die bank (hat deswegen kredit aufgennommen) und den Immobiliendeppen zahlen.

Wenn er jezt wirklich zu mir zieht, was wird dann abgezogen? Was bleibt uns noch?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

VIELEN DANK SCHON MAL IM VORAUS

sarah

Verfasst: 13.04.2007 21:07
von maria1106
Hallo!
Am Besten du gibst deine / eure zukünftigen Zahlen in den rechner ein, dann weist du ob / oder wieviel dir noch zustehen wird! Das Erziehungsgeld brauchst du nicht eingeben da es nicht angerechnet wird soviel ich weis!

LG
Silvia

Rechner

Habs mal schöner verpackt *g DjTermi

Verfasst: 13.04.2007 22:06
von Melinde
Hallo Scythe
Das Einkommen des Freundes wird angerechnet ohne Berücksichtigung seiner Zahlungsverpflichtungen wegen Immobilienkauf, die sind Privatsache.
Bei Dir fällt der Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende weg, kriegst Du den überhaubt? Gibt es dann, wenn man sich als einziger um die Kinder kümmert.
Gruss