Also ich hab da nochmal ne frage:
wie hoch ist denn der freibetrag der vom einkommen abgezogen wird wenn man 1600€ brutto und 1099€ netto verdient?
ein rechner sagt nämlich 206e, ein anderer 310€ und wieder ein anderer 390€.
was stimmt denn nun? wir wohnen in bayern.
Lg
Freibetrag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Die ersten 100 Euro aus Erwerbseinkommen werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Grundfreibetrag). Hinzu kommen noch weitere Freibeträge.
Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro sind 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei. Umgekehrt bedeutet dies, dass 80 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden.
Bis zu einem Bruttoeinkommen von 800 Euro sind 20 Prozent des den Grundfreibetrag übersteigenden Einkommens zusätzlich anrechnungsfrei. Umgekehrt bedeutet dies, dass 80 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 800 Euro mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet werden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
