Kein Geld wegen Umzug!
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kein Geld wegen Umzug!
Hallo,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf beratende Unterstützung.
Ich habe bis vor kurzem in Leipzig gewohnt und dort Alg2 bezogen, weil ich ein nicht bafögunterstütztes Studium mache. Da ich das im Juni abschließe und danach eine Selbstständigkeit in einem wirtschaftlich günstigerem Raum anstrebe, habe ich mit der Arbeitsvermittlerin vorort lange besprochen wie das stattfinden soll. Ich wollte nach Göttingen, um dort eine Praxis zu eröffnen, nachdem ich dort Existenzgründerseminare besucht und Kontakte zu potentiellen Kunden aufgebaut habe. Die Arbeitsvermittlerin hat mich dabei unterstützt und gesagt, dass ich einen Monat vorher eine Änderungsmitteilung an die Leistungsabteilung geben soll, damit sie schnell genug einen Einstellungsbescheid schicken können, da ich sonst in Göttingen kein Geld bekomme.
Ich habe mich bei dem neuen Amt am 3.3. gemeldet, Erstantrag gestellt, Wohnung vorgeschlagen, die wurde bewilligt und dann Mietvertrag unterschrieben. Da es sich in Göttingen um eine Kommune oder sowas handelt, spricht man da immernoch mit dem Sozialamt wegen Zahlungen. 1000 Bescheinigungen habe ich eingereicht, unter anderem den Einstellungsbescheid zum 1.4. Dort erfuhr ich dann, dass ich eine schriftliche Zustimmung der Arge Leipzig zum Umzug einreichen soll. Davon hatte ich vorher nie was gehört. Ich habe mit meiner Arbeitsvermittlerin aus Leipzig geredet und die meinte, dass sie dem Umzug ja zugestimmt hat, ich aber der Leistungsabteilung sagen muss, dass die das austellen sollen, weil sie dafür nicht zuständig ist. Gesagt, getan. Die haben mehrmals gesagt, sie würden das dann mal anfertigen. Mittlerweile bin ich umgezogen, der Brief mit der Zustimmung ließ weiter auf sich warten. Da man telefonisch nicht durchgestellt wird, haben etliche Bearbeiter der L-Abteilung immer wieder Vermerke in die Akte gemacht, dass sie das Schreiben fertig machen sollen. Als antwort bekam ich meistens, dass die Arbeitsvermittlung zustimmen muss. (Irgendwie logisch, weil ich mit der Leistung ja fast keinen Kontakt hatte, die zahlen ja nur monatlich.) Die Arbeitvermittlung meint aber, dass nur die L-Abteilung diese Bescheinigung ausstellen darf. So zieht es sich ewig hin. Meine Bearbeiterin in Göttingen hat mittlerweile 20mal persönlich in Leipzig angerufen und darum gebeten, dass sie es ihr direkt faxen, aber auch sie wurde nicht durchgestellt. In Göttingen herrscht nicht grade Wohnungsüberfluss. Ich bin den ersten Monat hier und habe gleich keine Miete gezahlt, ganz zu schweigen davon, dass ich keine Lebensmittel kaufen kann, oder gar Rechnungen bezahlen. Das Göttinger Amt gibt mir maximal einmalig 35€ Notfallzahlung sagen sie. Nichts anderes, bis nicht die Bescheinigung aus Leipzig da ist. Dazu kommt, dass meine Sachbearbeiterin in Göttingen gerade im Urlaub ist und die Vertretung weiß von nichts, außer, dass sie mir nichtmal eine Notfallzahlung geben könnte, weil sie gerade meinen Einstellungsbscheid nicht finden kann und ich soll bis Montag warten, bis die Frau wieder da ist.
Meine Frage: Was kann ich tun? Ich reite mich gerade in den Ruin! Was passiert, wenn das Leipziger Amt noch 3Monate braucht, um das zu schicken? (Meinen ersten Bewilligungsbescheid erhielt ich aus Leipzig auch erst 3Monate nach der ersten Zahlung!) Bekomme ich dann kein Geld, die ganze Zeit? Oder wenn ich nun doch, durch mangelnde Aufklärung der Arbeitsvermittlung einen Fehler in der Ummeldung gemacht habe und sie die Bewilligung nie schicken? Krieg ich dann nie was? Ich bin verzweifelt! 35€ einmalig, das kann doch nicht alles sein! Scheiße, ich bin mittellos! Die müssen doch was machen!
Kann mir jemand bitte mit Rat zur Seite stehen? Was kann ich tun?
Danke!
P.S. Ich habe keine Umzugskostenübernahme beantragt, weil ich es durch zurückgelegtes selbst aufbringen konnte, falls das noch wichtig ist.
ich habe folgendes Problem und hoffe auf beratende Unterstützung.
Ich habe bis vor kurzem in Leipzig gewohnt und dort Alg2 bezogen, weil ich ein nicht bafögunterstütztes Studium mache. Da ich das im Juni abschließe und danach eine Selbstständigkeit in einem wirtschaftlich günstigerem Raum anstrebe, habe ich mit der Arbeitsvermittlerin vorort lange besprochen wie das stattfinden soll. Ich wollte nach Göttingen, um dort eine Praxis zu eröffnen, nachdem ich dort Existenzgründerseminare besucht und Kontakte zu potentiellen Kunden aufgebaut habe. Die Arbeitsvermittlerin hat mich dabei unterstützt und gesagt, dass ich einen Monat vorher eine Änderungsmitteilung an die Leistungsabteilung geben soll, damit sie schnell genug einen Einstellungsbescheid schicken können, da ich sonst in Göttingen kein Geld bekomme.
Ich habe mich bei dem neuen Amt am 3.3. gemeldet, Erstantrag gestellt, Wohnung vorgeschlagen, die wurde bewilligt und dann Mietvertrag unterschrieben. Da es sich in Göttingen um eine Kommune oder sowas handelt, spricht man da immernoch mit dem Sozialamt wegen Zahlungen. 1000 Bescheinigungen habe ich eingereicht, unter anderem den Einstellungsbescheid zum 1.4. Dort erfuhr ich dann, dass ich eine schriftliche Zustimmung der Arge Leipzig zum Umzug einreichen soll. Davon hatte ich vorher nie was gehört. Ich habe mit meiner Arbeitsvermittlerin aus Leipzig geredet und die meinte, dass sie dem Umzug ja zugestimmt hat, ich aber der Leistungsabteilung sagen muss, dass die das austellen sollen, weil sie dafür nicht zuständig ist. Gesagt, getan. Die haben mehrmals gesagt, sie würden das dann mal anfertigen. Mittlerweile bin ich umgezogen, der Brief mit der Zustimmung ließ weiter auf sich warten. Da man telefonisch nicht durchgestellt wird, haben etliche Bearbeiter der L-Abteilung immer wieder Vermerke in die Akte gemacht, dass sie das Schreiben fertig machen sollen. Als antwort bekam ich meistens, dass die Arbeitsvermittlung zustimmen muss. (Irgendwie logisch, weil ich mit der Leistung ja fast keinen Kontakt hatte, die zahlen ja nur monatlich.) Die Arbeitvermittlung meint aber, dass nur die L-Abteilung diese Bescheinigung ausstellen darf. So zieht es sich ewig hin. Meine Bearbeiterin in Göttingen hat mittlerweile 20mal persönlich in Leipzig angerufen und darum gebeten, dass sie es ihr direkt faxen, aber auch sie wurde nicht durchgestellt. In Göttingen herrscht nicht grade Wohnungsüberfluss. Ich bin den ersten Monat hier und habe gleich keine Miete gezahlt, ganz zu schweigen davon, dass ich keine Lebensmittel kaufen kann, oder gar Rechnungen bezahlen. Das Göttinger Amt gibt mir maximal einmalig 35€ Notfallzahlung sagen sie. Nichts anderes, bis nicht die Bescheinigung aus Leipzig da ist. Dazu kommt, dass meine Sachbearbeiterin in Göttingen gerade im Urlaub ist und die Vertretung weiß von nichts, außer, dass sie mir nichtmal eine Notfallzahlung geben könnte, weil sie gerade meinen Einstellungsbscheid nicht finden kann und ich soll bis Montag warten, bis die Frau wieder da ist.
Meine Frage: Was kann ich tun? Ich reite mich gerade in den Ruin! Was passiert, wenn das Leipziger Amt noch 3Monate braucht, um das zu schicken? (Meinen ersten Bewilligungsbescheid erhielt ich aus Leipzig auch erst 3Monate nach der ersten Zahlung!) Bekomme ich dann kein Geld, die ganze Zeit? Oder wenn ich nun doch, durch mangelnde Aufklärung der Arbeitsvermittlung einen Fehler in der Ummeldung gemacht habe und sie die Bewilligung nie schicken? Krieg ich dann nie was? Ich bin verzweifelt! 35€ einmalig, das kann doch nicht alles sein! Scheiße, ich bin mittellos! Die müssen doch was machen!
Kann mir jemand bitte mit Rat zur Seite stehen? Was kann ich tun?
Danke!
P.S. Ich habe keine Umzugskostenübernahme beantragt, weil ich es durch zurückgelegtes selbst aufbringen konnte, falls das noch wichtig ist.
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Gast
Quelle: PeNG!Zuständigkeitsstreit zwischen Leistungsträgern darf nicht auf dem Rücken von Arbeitslosen ausgetragen werden
Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, jedem die ihm zustehenden Sozialleistungen umfassend und zügig zukommen zu lassen. Hält sich ein Träger für nicht zuständig, so hat er Anträge sofort an den zuständigen Träger weiterzuleiten. Bei unklaren oder strittigen Zuständigkeiten hat der zuerst angesprochene Sozialleistungsträger auf Antrag vorläufige Leistungen zu erbringen. Ein Zuständigkeitsstreit darf nicht auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden.
An diese Vorschriften des Sozialgesetzbuchs musste Anfang März der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts erinnern.
Auf zum Anwalt...
Ist die neue Wohnung denn teurer als die alte in Leipzig ?
Du solltest dem Amt natürlich erstmal klar machen , dass Dir zumindestens dein Regelsatz und die Miete in der Höhe wie in Leipzig zusteht, da der Streitgegenstand nur eine evtl. Mietdifferenz betrifft.
@Ralf Der Anwalt kan gar nichts machen, weil: was soll er machen? Untätigkeitsklage erheben? Dazu fehlt der Zeitraum...
Ich finde Du solltest nicht immer irgendwelche Pressemitteilungen aus dem Zusammenhang ziehen.
Du solltest dem Amt natürlich erstmal klar machen , dass Dir zumindestens dein Regelsatz und die Miete in der Höhe wie in Leipzig zusteht, da der Streitgegenstand nur eine evtl. Mietdifferenz betrifft.
@Ralf Der Anwalt kan gar nichts machen, weil: was soll er machen? Untätigkeitsklage erheben? Dazu fehlt der Zeitraum...
Ich finde Du solltest nicht immer irgendwelche Pressemitteilungen aus dem Zusammenhang ziehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Das ist so nicht richtig. "Sozialleistungsträger" sind gehalten "unverzüglich" zu entscheiden, und sei es, wie o.z. Gericht meint, vorläufig. Dies entspricht der Rechtssprechung der Bundesgerichte, die meiner Erinnerung nach 4 Wochen für angemessen halten.DjTermi hat geschrieben: @Ralf Der Anwalt kan gar nichts machen, weil: was soll er machen? Untätigkeitsklage erheben? Dazu fehlt der Zeitraum...
Von der Hand in den Mund kann man nicht leben.
Wer wirklich nichts hat, dem muß geholfen werden, das verlangt das Sozialstaatsgebot. Leider ist dies vielen SB`s nicht bekannt, bzw. ingnorieren sie dies.
Einfach mal ins SGB I schauen.
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Gast
Vielen Dank für die Ratschläge, ich überlege noch was ich tue. Das Amt ließ sich auch heute nicht darauf ein eine Zahlung zu leisten, obwohl ich mit Kontoauszug mit 0,01€ und ohne Dispo dastand zum Beweis. Ja, die Wohnung in Göttingen kostet mehr, aber darum geht es nicht. Göttingen hat die Wohnung ja genehmigt, sonst hätte ich den vertrag nicht unterschrieben. Außerdem liegt sie mehr als unter Höchstgrenze und dass sie allgemein mehr kostet ist vollkommen klar, weil Mietspiegel von Osten und Westen sich natürlich unterscheiden und in Leipzig ein Wohnungsüberfluss und Göttingen Wohnungsmangel besteht. Aber wie gesagt, das hat mit der nicht geleisteten Zahlung nichts zu tun. Es geht schlicht um den Zettel auf dem steht : Wir stimmen dem Umzug zu! Was auch ganz logisch ist, weil mit der Arbeitsvermittlung alles abgeklärt war und ich ja auch schon einen Einstellungsbescheid habe, auf dem steht: Änderung der Zuständigkeit!
Die lassen mich verhungern! Sie zucken nur mit den Schultern und sagen: "Wir können nichts tun, solang der Zettel nicht da ist!"
Ich werde wohl tatsächlich zum Anwalt gehen müssen.
Die lassen mich verhungern! Sie zucken nur mit den Schultern und sagen: "Wir können nichts tun, solang der Zettel nicht da ist!"
Ich werde wohl tatsächlich zum Anwalt gehen müssen.
Mein Gott...was soll denn das ?
Wieviel Mensch ist bei den Bearbeitern deiner ARGE eigentlich übrig geblieben?Ich glaube die mutieren selbst schon zum Aktenordner !
Das ist ein Papier!!!!! welches fehlt, dann müssen die sich halt drum kümmern. Und mal in die Gänge kommen.
Ich kann das nicht verstehen!
Geh zum Anwalt!
Ich glaube da brauchst du einen Schein vom Gericht dass dich das nichts kostet!
Vielleicht kann aber auch DJTermi dir weiter helfen
Unverständliche Grüße ( Kopfschüttel)
Silvia
Wieviel Mensch ist bei den Bearbeitern deiner ARGE eigentlich übrig geblieben?Ich glaube die mutieren selbst schon zum Aktenordner !
Das ist ein Papier!!!!! welches fehlt, dann müssen die sich halt drum kümmern. Und mal in die Gänge kommen.
Ich kann das nicht verstehen!
Geh zum Anwalt!
Ich glaube da brauchst du einen Schein vom Gericht dass dich das nichts kostet!
Vielleicht kann aber auch DJTermi dir weiter helfen
Unverständliche Grüße ( Kopfschüttel)
Silvia
Also der REgelsatz und Miete in der Höhe wie in Leipzig steht dir zu. Wenn da kein gutes Zureden nutzt, dann hilft wohl wirklich nur der Anwalt. Wobei für eine eA m. E. n. zumindestens eine mündliche Ablehnung oder sowas da sein sollte. Denn hier ist das Amt einfach nur untätig.
@Ralf
Eine Untätigkeitsklage geht erst nach 3 Monaten.
@Ralf
Eine Untätigkeitsklage geht erst nach 3 Monaten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Lies bitte nochmal hier nach: http://forum.peng-ev.de/viewtopic.php?p=8127#8127DjTermi hat geschrieben: @Ralf
Eine Untätigkeitsklage geht erst nach 3 Monaten.
Es ginge hier um den Erlass einer Einstweiligen Anordnung.
Denn:
Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, kann/darf nur ein Jurist beurteilen.SGB I - § 43 Vorläufige Leistungen
(1) 1Besteht ein Anspruch auf Sozialleistungen und ist zwischen mehreren Leistungsträgern streitig, wer zur Leistung verpflichtet ist, kann der unter ihnen zuerst angegangene Leistungsträger vorläufig Leistungen erbringen, deren Umfang er nach pflichtgemäßen Ermessen bestimmt. 2Er hat Leistungen nach Satz 1 zu erbringen, wenn der Berechtigte es beantragt; die vorläufigen Leistungen beginnen spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.
Ich selbst würde mir daher 10 € für den Beratungshilfeschein pumpen und flugs zum Anwalt flitzen.
alsoooo,
ich musste nicht zum anwalt gehen. einen tag nach meinem letzten beitrag bekam ich einen bescheid der stadt göttingen, der mir 414€ zusprach. 154€ bekomme ich ja kindergeld stand da und 38€ haben sie mir solange gestrichen, wie die zustimmung der arge leipzig noch nicht da ist.
nun trat aber ein anderes problem auf. meine mutter, bei der ich seit 5jahren nicht mehr wohne bekam post vom oberbürgermeister der stadt göttingen mit einem meterlangen ausfüllbogen zu verdienst, vermögen, wohnung, etc. das ganze geschah natürlich ohne eine benachrichtigung an mich. in leipzig fragte man beim erstantrag wielang ich schon nicht mehr zu haus wohne und sah es da als unberechtigt an die möglichkeit überhaupt mit einzuschließen.
meine mutter ist kindergärtnerin und verdient netto 1500€ im monat. davon sind 154€ kindergeld, dass sie an mich zahlt. 300€ miete, diverser vorsorgeversicherungen von insgesamt ca.150€, außerdem sorgt sie mit diversen sachgegenständen für mein wohl (bücher für uni, möbel, brille, bahncard, etc.). und sie zahlt seit jahren und auch jetzt noch ein paar jahre einen kredit für mich ab, den ich damals aus großer finanzieller not brauchte, nämlich 220€ im monat. diverse abzahlungen für ihre möbel und brille usw hat sie auch am laufen.
die frage ist jetzt: muss sie unterhalt zahlen? also zahlen könnte sie sowieso nicht, ich kenne ihre lage, aber kann das amt bestimmen, dass sie betrag x zahlen müsste und mir das von den 414€ abziehen? gilt nicht eine sonderregel, da ich schon 24 werde, seit 5jahren nicht mehr zu haus wohne und mit dem privatstudium schon fast fertig bin? was passiert jetzt und was kann ich tun? muss ich das geld, was ich bis jetzt bekam von leipzig und jetzt von göttingen das eine mal zurückzahlen, wenn sie unterhaltspflicht feststellen?
ich weiß schon wieder nicht weiter. in leipzig lief alles so glatt und seitdem ich hier bin, bricht irgendwie alles über meinen kopf zusammen. bitte um tipps. vielen dank!
ich musste nicht zum anwalt gehen. einen tag nach meinem letzten beitrag bekam ich einen bescheid der stadt göttingen, der mir 414€ zusprach. 154€ bekomme ich ja kindergeld stand da und 38€ haben sie mir solange gestrichen, wie die zustimmung der arge leipzig noch nicht da ist.
nun trat aber ein anderes problem auf. meine mutter, bei der ich seit 5jahren nicht mehr wohne bekam post vom oberbürgermeister der stadt göttingen mit einem meterlangen ausfüllbogen zu verdienst, vermögen, wohnung, etc. das ganze geschah natürlich ohne eine benachrichtigung an mich. in leipzig fragte man beim erstantrag wielang ich schon nicht mehr zu haus wohne und sah es da als unberechtigt an die möglichkeit überhaupt mit einzuschließen.
meine mutter ist kindergärtnerin und verdient netto 1500€ im monat. davon sind 154€ kindergeld, dass sie an mich zahlt. 300€ miete, diverser vorsorgeversicherungen von insgesamt ca.150€, außerdem sorgt sie mit diversen sachgegenständen für mein wohl (bücher für uni, möbel, brille, bahncard, etc.). und sie zahlt seit jahren und auch jetzt noch ein paar jahre einen kredit für mich ab, den ich damals aus großer finanzieller not brauchte, nämlich 220€ im monat. diverse abzahlungen für ihre möbel und brille usw hat sie auch am laufen.
die frage ist jetzt: muss sie unterhalt zahlen? also zahlen könnte sie sowieso nicht, ich kenne ihre lage, aber kann das amt bestimmen, dass sie betrag x zahlen müsste und mir das von den 414€ abziehen? gilt nicht eine sonderregel, da ich schon 24 werde, seit 5jahren nicht mehr zu haus wohne und mit dem privatstudium schon fast fertig bin? was passiert jetzt und was kann ich tun? muss ich das geld, was ich bis jetzt bekam von leipzig und jetzt von göttingen das eine mal zurückzahlen, wenn sie unterhaltspflicht feststellen?
ich weiß schon wieder nicht weiter. in leipzig lief alles so glatt und seitdem ich hier bin, bricht irgendwie alles über meinen kopf zusammen. bitte um tipps. vielen dank!