Hallo,
ich bin seit einiger Zeit mit dem Studium fertig und muss jetzt vorüber gehend ALG 2 beantragen. Nun habe ich ein paar dringende Fragen:
1.) Meine Eltern haben vor längerem eine Lebensversicherung auf meinen Namen abgeschlossen. Ich bin zwar der Versicherte, aber nicht der Versicherungsnehmer.
Ich frage mich jetzt:
a) Muss ich die Versicherung im ALG 2- Antrag überhaupt angeben?
b) Kann sie mir vielleicht sogar als persönliches Vermögen angerechnet werden, obwohl ich gar nicht der Versicherungsnehmer bin? Im Kündigungsfall müsste ja eigentlich der Versicherungsnehmer das Geld erhalten und nicht der Versicherte?
2.) Meine Eltern sind mir gegenüber vermutlich nicht mehr unterhaltspflichtig, da ich das 27. Lebensjahr schon überschritten, mein Studium beendet und dafür auch etwas länger als üblich gebraucht habe. Für den ersten Monat nach dem Studium haben sie mir aber einen höheren Geldbetrag geliehen, damit ich meine Miete zahlen und meinen Lebensunterhalt vorerst weiter bestreiten kann. Allerdings nur unter der Bedingung, dass ich mir umgehend einen Job suche oder erstmal ALG 2 beantrage. Da ich letzteres nun tun muss, haben sich meine Eltern das Geld von einem Sparkonto zurück geholt, das zwar auf meinen Namen läuft, für das sie aber ebenfalls eine Vollmacht besitzen.
Muss ich deshalb jetzt mit Nachteilen bei der Berechnung meines ALG 2-Anspruchs rechnen? Ich befürchte ein wenig, ein Sachbearbeiter könnte hier unterstellen, dass das Vermögen bewusst reduziert wurde oder ähnliches.
Ich würde mich über hilfreiche Auskünfte sehr freuen.
Wem gehört eigentlich die Lebensversicherung?
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Also wenn ich das richtig verstehe, ist der "Begünstigte" derjenige, der im vorzeitigen Kündigungsfall die anfallende Summer erhält?Ralf Hagelstein hat geschrieben:Der "Begünstigte" erhält die Leistung. Bist Du das, mußt Du dies angeben.
Das wäre in dem Fall nicht ich, sondern der Versicherungsnehmer. Ich würde das Geld erst nach Ablauf der Versicherung in 20 Jahren bekommen. Bedeutet das, ich muss die Versicherung im ALG 2- Antrag nicht angeben?
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Richtig, du bist nur die versicherte Person, in dem Fall erhält der versicherungsnehmer auch die summe, wenn es nicht anders angegeben istFCKW007 hat geschrieben:Also wenn ich das richtig verstehe, ist der "Begünstigte" derjenige, der im vorzeitigen Kündigungsfall die anfallende Summer erhält?Ralf Hagelstein hat geschrieben:Der "Begünstigte" erhält die Leistung. Bist Du das, mußt Du dies angeben.
Das wäre in dem Fall nicht ich, sondern der Versicherungsnehmer. Ich würde das Geld erst nach Ablauf der Versicherung in 20 Jahren bekommen. Bedeutet das, ich muss die Versicherung im ALG 2- Antrag nicht angeben?
