Fahrgeld für dir Fahrt zur Tochter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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maikstacker
Beiträge: 119
Registriert: 20.10.2005 13:50

Fahrgeld für dir Fahrt zur Tochter

Beitrag von maikstacker »

Hallo ich bin ALG2 Empfänger gibt es irgendwie ein zuschuß meine tochter zu besuchen ?? Gemeinsames Sorgerecht liegt vor hin und zurück ist die entfernung 500km und ich habe kein Auto. Danke an alle.
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Leider wohl keine !!!!

Beitrag von moselkerl »

Nach meinen Erfahrungen werden derartige Kosten nicht übernommen. Du musst ja auch bei einem 1-Euro-Job sogar von diesem 1 € das Fahrgeld zum Job bezahlen. Bei uns ist die Entfernung zum JobCenter über 35 km und da musst du auch von den wenigen Kröten das Fahrgeld bezahlen, wenn du dort hin musst!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Re: Leider wohl keine !!!!

Beitrag von DjTermi »

moselkerl hat geschrieben: Bei uns ist die Entfernung zum JobCenter über 35 km und da musst du auch von den wenigen Kröten das Fahrgeld bezahlen, wenn du dort hin musst!
Unter bestimmten Vraussetzungen können Reisekosten erstattet werden; ein Betrag unter 6,.€ ist grundsätslich nicht erstatungsfähig. Falls Du Öffentliche Verkehrsmittel benutzt musst Du den Fahrschein vorlegen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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