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umziehen mit kindern nach trennung/kostenübernahmechancen?
Verfasst: 06.04.2007 17:42
von beagoa
hallo,
ich bin seit 7 jahren mit meinem partner und vater 2er kinder kinder zusammen(nicht verheiratet).
da vielen lügereien und betrügereien habe ich mich nun endlich entschlossen, mich zu trennen.
ich bin psychisch einfach am boden angelangt.
er studiert, wir haben eine 3raumwohnung.
er wird zwar in der berechnung mit angegeben,da er teil der bg ist, bekommt aber keine leistungen.
ich möchte unbedingt aus dieser wohnung ausziehen mit meinen kindern im einen neuanfang zu beginnen.
wie kann ich meinem jobcenter plausibel erklären, dass ich ausziehen will, es mir wichtig ist?
übernehmen sie auf jeden fall die umzugskosten.?
ich will hier einfach raus,so schnell wie möglich.
danke für euren guten ratschläge.
Verfasst: 06.04.2007 17:59
von maria1106
Hallo!
Ich kann dir nur sagen wie ich es machen würde!
Ich würde mir schnellstens eine neue Wohnung suchen.
Aber bevor du einen Mietvertrag unterschreibst erst zur ARGE gehen und klären !!!!
Du solltest dich hier schlau machen wie groß und wieviel sie kosten darf für euch drei. Die Profis hier haben bestimmt den pasenden Link
Wenn du ein passendes Angebot hast bei der ARGE vorsprechen dass eine Trennung bevorsteht und du ein Wohnungsangebot hättest welches im finanziellen Rahmen liegt.
Du finanzielle Unterstützung für den Umzug brauchst!
Ich würde da keine großen Erklärungen zur Trennung abgeben sondern sagen ein
weiteres Zusammenleben ist für dich unmöglich...
Ich hoffe dass du das Ganze schaffst sowas ist nicht leicht!
LG
Silvia
Verfasst: 06.04.2007 18:05
von beagoa
liebe silvia,
vielen dank.
das problem ist auch noch, dass meine wohnung jetzt angemessen ist .
können die auch sagen, dass er ausziehen muss und ich in der wohnung bleiben muss???
ich kann jedenfalss nicht allein ausziehen, da ich den umzug nicht allein finanzieren oder durchführen könnte.
was meinst du?(oder ihr)
Verfasst: 06.04.2007 18:17
von maria1106
Ich denke wenn man Hartz4 bekommt muss man schon genug bitten für alles Mögliche. Aber ich würde ( und DU willst ja ausziehen) das auch so vertreten dass ich ausziehen will!
Wenn du ihn aus der Wohnung bekommen würdest , (ich sag das jetzt mal so) würdest du auch die Kinder in der gewohnten Umgebung lassen können und bräuchtest dir den Stress mit dem Umzug erst gar nicht antun!
Sagen und wollen kann die ARGE viel, verbieten können sie dir nichts! Aber die Kosten müssen sie dann bestimmt auch nicht übernehmen. ?
Aber hier im Forum sind auch Fachleute die darüber genauer Auskunft geben können!
Ich habe zweimal den Fehler gemacht aus der gemeinsamen Wohnung auszuziehen! Und habe finanziell immer den kürzeren gezogen aber da war ich noch kein Hart4 Empfänger darum musste ich den Umzug eh selbst finanzieren! Jetzt würde ich Ihn rausschmeissen !
LG
Silvia
Verfasst: 06.04.2007 18:18
von Gast
Zuerst stellt sich mir die Frage, wer hat den Mietvertrag unterschrieben?
Verfasst: 06.04.2007 18:21
von beagoa
dachte ich auch erst.
aber da er mich hier in der wohnung betrogen hat und mich alles an ihn erinnern würde, möchte ich klar einen schlußstrich ziehen und NEU beginnen
ist ja alles schon schwer genug.
mein sohn kommt im sommer in die schule.
dann könnte ich auch in die nähe der schule ziehen.
eigentlich bin ich kein angsthase und ziehe immer alles straight durch.
aber wenn ich an die "bösen" gesichter der bearbeiter denke, hab ich jetzt schon schiss....
Verfasst: 06.04.2007 18:24
von Gast
Und wer ist nun Mieter?
Verfasst: 06.04.2007 18:24
von beagoa
wir sind beide hauptmieter....
und ich habe bedenken, dass mein (ex)freund all dem zustimmt
Verfasst: 06.04.2007 18:35
von Gast
Will er denn in der Wohnung bleiben?
Verfasst: 06.04.2007 18:38
von beagoa
nein, er will sich nicht trennen.
und ich glaub, er wird sich quer stellen mit der zustimmung zur kündigung der wohnung.
aber gehen wir mal davon aus, er gibt sein einverständnis und wir kündigen gemeinsam..
gibt es denn einen realistischen grund, dass sie zustimmen, obwohl der wohnraum und preis für mich und kinder entsprechend sind???
was würdet ihr denn begründen, um glaubhaft zu machen, wie wichtig mir der auszug aus dieser wohnung ist???
Verfasst: 07.04.2007 18:29
von corinnamladen
auch wenn Ihr nicht verheiratet ward ist die Trennung vom Kindsvater Grund genug auszuziehen.
Es ist nicht wichtig ob er sich trennen will, denkste mein Mann wollte die Putz die er in die hatte hergeben, wichtig ist dass die Trennung von ihm Grund genug ist Auszuziehen.
Dass die Umzugskosten übernommen werden und vor allem wie hoch solltest Du Dir schriftlich geben lassen damit Du nicht auch mit nur 150 Euro abgespeist wirst wie ich. Das ist auch so ein "sie können es übernehmen, müssen aber nicht".
Erkundige Dich beim Amt wie gross die Wohnung für Dich und die 2 Kinder sein darf, ich habe mit meiner Tochter eine 59 m2 Wohnung, was sie kosten darf und such Dir dann was.
Und die Trennung ist Grund genug!!!! Nicht abwimmeln lassen.
Verfasst: 08.04.2007 11:55
von beagoa
also ist es wirklich am besten, schon mit 3 wohnungsangeboten zum amt zu gehen?
also ich würd das so machen..
ich such mir nächste woche 3 wohnungen aus, dieich gern beziehen würde.
gehe dann mit den angeboten zum a-amt, sage denen, dass ich mich getrennt habe und ausziehen möchte.
zudem möchte ich umzugskosten übernommen haben.
ich würde denen auch mitteilen, wie sehr ich momentan leide und dass ich so schnell wie möglich da raus will und schnell eine neue wohnung sicher wissen will.
wie gesagt,meine angst ist immer noch, dass sie mir umzugskosten etc nicht genehmigen wollen, da meine wohnung angemessen ist (auch für 3 personen,75qm, 440 euro warm) und so weiter.
ich leide momentan wirklich sehr, da ich meinem partner erst sagen möchte, dass ich mich trennen will wenn alles bürokratische etc geklärt ist.
Verfasst: 11.04.2007 10:04
von luna23
hi. ich hab von melinda einen link bekommen, weil ich überlegt hab ob ich umziehen kann wenn einfach in eine etwas größere (aber noch angepasste) wohnung ziehen möchte.
dabei stand auch was was dir helfen könnt. laut melinda ist es zwar für berlin, aber vielleicht auch für woanders?
hier einfach mal:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... i_2006.pdf
S.8 - Nr. 9.4 (5)c
da einfach ma guggen. oder das ganze schreiben durchlesen ^^;
luna.