Hart4 u Unterhaltsverpflichtung
Verfasst: 03.04.2007 09:01
Guten Morgen -
habe meinen Erstantrag gestern gestellt. Lief relativ problemlos (auch dank der wertvollen Tips aus dem Forum). Habe am nächten Donnerstag einen Termin in der Leistungsabteilung um alle Unterlagen zwecks endgültiger Berechnung einzureichen.
Ich bin meinen 2 Kindern (12 u 17 Jahre) aus 1. Ehe gegenüber unterhaltsverpflichtet (Unterhaltstitel habe ich damals für die Mutter erstellen lassen).
Den Unterhalt für meinen 12_jährigen Sohn habe ich immer direkt an die Mutter überwiesen, den für meine 17_jährige Tochter an das zuständige Jugendamt, daa sie sich seit über 1 Jahr in einer Einrichtung für drogenabhängige Jugendliche befindet.
Ich bin uneingeschränkt zahlungswillig jedoch nicht zahlungsfähig u kann dieser Forderung bei ALG2_Bezug beim besten Willen nicht nachkommen.
Ich habe gehört, dass in diesem Fall ein Antrag beim Gericht (weiß nicht welcher u bei welchem Gericht) gestellt werden sollte. Dieser soll wohl sicherstellen, dass ich keine Rückforderungen für die Zeit des ALG2_Bezuges befürchten muss wenn ich wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein sollte.
Ich bitte um eure Hilfe und sachdienliche Hinweise.
Danke u Gruß aus Berlin
habe meinen Erstantrag gestern gestellt. Lief relativ problemlos (auch dank der wertvollen Tips aus dem Forum). Habe am nächten Donnerstag einen Termin in der Leistungsabteilung um alle Unterlagen zwecks endgültiger Berechnung einzureichen.
Ich bin meinen 2 Kindern (12 u 17 Jahre) aus 1. Ehe gegenüber unterhaltsverpflichtet (Unterhaltstitel habe ich damals für die Mutter erstellen lassen).
Den Unterhalt für meinen 12_jährigen Sohn habe ich immer direkt an die Mutter überwiesen, den für meine 17_jährige Tochter an das zuständige Jugendamt, daa sie sich seit über 1 Jahr in einer Einrichtung für drogenabhängige Jugendliche befindet.
Ich bin uneingeschränkt zahlungswillig jedoch nicht zahlungsfähig u kann dieser Forderung bei ALG2_Bezug beim besten Willen nicht nachkommen.
Ich habe gehört, dass in diesem Fall ein Antrag beim Gericht (weiß nicht welcher u bei welchem Gericht) gestellt werden sollte. Dieser soll wohl sicherstellen, dass ich keine Rückforderungen für die Zeit des ALG2_Bezuges befürchten muss wenn ich wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein sollte.
Ich bitte um eure Hilfe und sachdienliche Hinweise.
Danke u Gruß aus Berlin