Hart4 u Unterhaltsverpflichtung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Sentinel
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Hart4 u Unterhaltsverpflichtung

Beitrag von Sentinel »

Guten Morgen -
habe meinen Erstantrag gestern gestellt. Lief relativ problemlos (auch dank der wertvollen Tips aus dem Forum). Habe am nächten Donnerstag einen Termin in der Leistungsabteilung um alle Unterlagen zwecks endgültiger Berechnung einzureichen.
Ich bin meinen 2 Kindern (12 u 17 Jahre) aus 1. Ehe gegenüber unterhaltsverpflichtet (Unterhaltstitel habe ich damals für die Mutter erstellen lassen).
Den Unterhalt für meinen 12_jährigen Sohn habe ich immer direkt an die Mutter überwiesen, den für meine 17_jährige Tochter an das zuständige Jugendamt, daa sie sich seit über 1 Jahr in einer Einrichtung für drogenabhängige Jugendliche befindet.
Ich bin uneingeschränkt zahlungswillig jedoch nicht zahlungsfähig u kann dieser Forderung bei ALG2_Bezug beim besten Willen nicht nachkommen.
Ich habe gehört, dass in diesem Fall ein Antrag beim Gericht (weiß nicht welcher u bei welchem Gericht) gestellt werden sollte. Dieser soll wohl sicherstellen, dass ich keine Rückforderungen für die Zeit des ALG2_Bezuges befürchten muss wenn ich wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein sollte.
Ich bitte um eure Hilfe und sachdienliche Hinweise.
Danke u Gruß aus Berlin
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Ich hoffe, ich erzähle Dir jetzt nichts falsches, aber soviel ich weiss, muss man die Unterhaltstitel beim zuständigen Jugendamt/Unterhaltsstelle ändern lassen und nicht beim Gericht. Und das so schnell wie möglich. Ansonsten laufen immer weiter Beträge auf, die irgendwann zurück zu zahlen sind.

LG Simone
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babydoll123456
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hallo

Beitrag von babydoll123456 »

also ich bin mutter eines sohnes der von meinem geschiedenen mann unterhalt bekommt!

mein ex- mann wahr einige zeit auch harz 4 empfenger und konnte den unterhalt nicht bez.!

Für meinen sohn ist dass harz 4 amt eingesprungen und hat mir die def. bez..

Bei meinem Ex-Mann wahr es so dass der unterhalt weiter gelaufen ist und sich ein batzen schulden angesammelt hat!

Da er jetzt wieder arbeitet muss er mir mon. 50 euro mehr bez. um die schulden abzutragen.

Dass Geld wird bei unserem Harz 4 Geld angerechnet!

Also so wie ich es glaube bist du nicht komplett vom Unterhalt befreit sondern musst es sobald du arbeitest nachzahlen :-)


Ich hoffe die angaben sind richtig :-)

liebe grüße
ayumi
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Beitrag von ayumi »

Das er nicht komplett vom Unterhalt befreit ist ist richtig. Aber die Höhe des Unterhaltes richtet sich nach der Höhe seines Einkommens. Wenn er von mir aus vorher 2000€ verdient hat, wurde der Unterhalt danach berechnet. Wenn er jetzt nur Alg II hat, muss der Satz entsprechend für die Zeit abgeändert werden. Ob er bei Alg II überhaupt Unterhalt zahlen muss, weiss ich nicht. Aber wenn man das nicht abändern lässt, läuft natürlich der Unterhaltssatz in alter Höhe weiter auf. Darum muss es so schnell wie möglich gemacht werden.
@Babydoll, Dein Exmann hat es dann definitiv versäumt, den Unterhaltssatz anpassen zu lassen. Wir haben im Moment gerade einen ähnlichen Fall in der Familie. Mein Bruder hat es ändern lassen und muss z. Z. glaube ich wenig Unterhalt zahlen, weil er im Moment noch diesen Zuschlag bekommt. Und weil er im Moment eben nur dieses Einkommen hat, muss er auch nicht irgendwas nachzahlen.

LG Simone
Sentinel
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Hartz4 u Unterhalt

Beitrag von Sentinel »

Danke für die Feedbacks. Ich stelle einen Antrag auf Ausfallleistung. In dem wird, mittels des ALG_2 Bescheides dokumentiert, dass ich zwar zahlungswillig aber nicht fähig bin. Die "Schulden" sammeln sicnicht an sondern gehen für die Zeit des Leistungsbezuges auf, in meinem Fall das Land Berlin über.
Selbstverständlich werden im Fall einer Arbeitsaufnahme Unterhaltsleistungen nach dem Verdienst berechnet (ist ja auch richtig so).
Quelle: Schuldnerberatung

Gruß aus Berlin
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Vielen Dank für die Info, schön dass du dich nochmal gemeldet hast!
LG
Silvia
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babydoll123456
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nochmal ich!

Beitrag von babydoll123456 »

Also mein ex -mann muss 199 euro bezahlen ! Dass gericht hat zu ihm in der verhandlung gesagt dass er nicht vom unterhalt befreit ist. und auch also er noch arbeitslosen geld bezogen hat musste er bezahlen!

Die richterin meinte dass er nachweisen muss mind.7std. am tag arbeit zu suchen damit die klage fallen gelassen wird!

das konnte er nicht !

ich bin ja froh dass er so manche sachen wohl nicht weiß denn warum soll er nicht für seinen sohn aufkommen!

es gibt ja nun auch ein paar freie stellen und ortsgebunden ist er auch eigentlich nicht!

allerdings kümmert sich mein ex-mann auch seit 5 jahren nicht um seinen sohn!

liebe grüße
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