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Brauche dringend ein Rat zum Thema "Mietbescheinigung&q

Verfasst: 02.04.2007 10:47
von Pechvogel
Ich habe einen Antrag auf Hartz4 gestellt und musste eine Mietbescheinigung vom Vermieter ausfüllen lassen und genau hier ist mein Problem!!!!
Mein Vermieter ist unauffindbar, ich habe ihm bereits 2 Mietbescheinigungen zugeschickt, ihn nochmals in einem persönlichen Brief drum gebeten, mir die Bescheinigung zuzuschicken und trotzdem keine Antwort. Selbst per Telefon erreich ich ihn nicht und auch bei ihm Zuhause kann ich ihn nicht antreffen.
Das Amt hat mir darauf die Auszahlung verweigert, also steh ich ohne Geld da und weiß einfach nicht weiter....sie meinten es liegt in meiner Mitwirkungpflicht, mich um die Mietbescheinigung zu kümmern. Da sie net da ist, bekomm ich auch kein Geld solange...Nun meine Frage, gibt es da keine Ausnahme, also bin ich machtlos hier? Ich könnte ja zich Monate jetzt ohne Geld da stehen, aber das schlimmste an der Sache ist, ich habe sowieso schon eine Monatsmiete offen, jetzt die mit April sinds also 2 Monatsmieten die offen sind, aber den Vermieter scheints net zu stören...deshalb glaub ich auch net das er sich in den nächsten Tagen melden wird....Kann ich irgendwas bei der Sache tun? Bin für jeden Ratschlag sehr dankbar!!!!!

Verfasst: 02.04.2007 11:04
von Melinde
Hallo Pechvogel
Versuch mal folgendes: Mietvertrag, letzte Betriebskostenabrechnung und Mietquittungen oder Mietüberweisungen zusammen mit dem aktuellen Kontoauszug schnappen und vorlegen. Dann dürften Miethöhe und Deine Bedürftigkeit nachweisbar sein und verlang einen Scheck.
Gut wäre es wenn Du diese Mietbescheinigung nochmal per Einwurfeinschreiben an diesen unauffindbaren Vermieter schickst, Zeuge bestätigt das in dem Umschlag dieses Formular steckt.
Irgendwann wird der Vermieter schon wieder auftauchen und die ausstehenden Mieten haben wollen.
Auf jeden Fall hast Du Deine Mitwirkungspflicht nicht verletzt, kannst ja nicht s dafür das Herr Vermieter an unbekanntem Ort weilt und sich nicht um seine Post kümmert.
Bei Bedürftigkeit darf keiner Hilfe verweigern nur weil ein Papier fehlt. Notfalls wende Dich an den Dienststellenleiter wenn Sachbearbeiters nicht weiterhelfen. Wird aber schon klappen.
Gruss und viel Erfolg

Vermieter nicht ermittelbar?

Verfasst: 04.04.2007 21:53
von moselkerl
Wenn ich den Vermieter nicht kenne oder dieser nicht mehr auffindbar ist bitte keineswegs die Miete ins NIXXXX überweisen. Lieber beim zuständigen Gericht hinterlegen.
Der Rat des Vorschreibers ist natürlich richtig.