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Hallo

Verfasst: 30.03.2007 11:38
von Nicki0901
Hallo,hab da mal eine Frage:Der Freund meiner Tochter (Gerade 18 geworden)kahm mit seinen Eltern nicht mehr aus,häusliche Gewalt ect.
Er ist von zu hause weggelaufen und wir haben Ihm jetzt bei allen Arge Anträgen ect.Wohnungssuche und und und geholfen.Jetzt hat er zum 01.04 eine Wohnung bewilligt bekommen und soll Hartz 4 erhalten,da er nun seit dem 25.02 bei uns wohnt,hat er der Arge gesagt,das er bei uns für essen ect.für die 5 Wochen etwas abgeben muss,da wir auch nicht soviel Einkommen haben und es aufs Konto geschlagen ist.Die Sachbearbeiterin meinte er solle in Erfahrung bringen wieviel wir dafür verlangen.Habe nicht jedes Brot und Getränk aufgeschrieben,so ein Unsinn,weis jetzt nicht wieviel ich da angeben kann,kann mir da jemand helfen,wäre nett.Hätten dem Jungen gerne zu Ostern einen Teil davon mitgegeben da er rein gar nichts besitzt und sich bestimmt wahnsinnig freuen würde und möchten dem Staat auch nichts schenken.DANKE

Verfasst: 30.03.2007 12:42
von maria1106
150 vielleicht?
Das wären pro Woche 30...hm reicht das ?!
Oder denkst du dass du mehr ausgegeben hast-
Es kommt drauf an ob das Geld nur für Essen gilt?
LG
Silvia

Verfasst: 30.03.2007 13:45
von Nicki0901
Er wohnt seit dem 25.05. mit allem drum und dran bei uns.(Essen,Trinken,Duschen,Klamotten wasche ich und und und,halt das volle Programm)Und er wohnt immer noch bei uns und hat bisher nicht einen Cent von der Arge und den Eltern erhalten,er ist Schüler und macht jetzt seinen Abschluss nach.Schulsachen und ein paar Sachen für die Wohnung(Besteck Geschirr,halt Kleinkram)haben wir auch bezahlt.
Kann aber in seine Wohnung erst einziehen wenn er auch einen Kühlschrank ect.hat und Kohle zum einkaufen,kann ich ja schlecht auch noch zahlen.

Verfasst: 30.03.2007 14:31
von maria1106
Ok dann reicht das natürlich nicht.
Dann rechne doch in etwa was du gekauft hast Schulsachen etc zusammen.
Dann für Kost 150 Euro
Und was du fürs Wohnen verlangst.
Vielleicht kannst du es anhand der Miete und Nebenkosten ausrechnen.
Monatliche Miete, Wasser Strom etc durch alle Bewohner teilen.

Und dann hast du eine Summe X die Er angeben kann!

Kost= 150 Euro
Wohnen= XXX
Schulsachen, Hausrat= XXX

Also so würde ich es machen.
Hilft dir das weiter?

LG
Silvia

Verfasst: 30.03.2007 16:06
von DjTermi
Ich würde 345€ angeben wenn es zu viel ist, werden die es Dir schon sagen ;)

Verfasst: 30.03.2007 16:26
von Nicki0901
Danke euch ganz lieb für die schnellen Antworten,helfen mir auf jeden Fall weiter :D

Verfasst: 02.04.2007 10:07
von Mausebär
hallo..
ich weiß ja nicht ob das schon geregelt ist, hab da aber noch ein nettes Berechnungsbeispiel dazu..
mein Exmann hat von dem Unterhalt, den er für seine Kinder an mich zahlt, pro Tag und Kind 10 EURO abgezogen. und das für die Tage im Monat, wo die Kinder bei Ihm waren..
10 EURO/Tag für Essen Trinken Duschen ..
also scheinen die 10 EURO pro Tag ne annehmbare Zahl zu sein!!!

liebe grüsse