Seite 1 von 1

soll ich den Freund mit angeben?

Verfasst: 02.06.2005 17:53
von Kori
Hallo,

ich wohne mit meinem Freund zusammen. Aber sind wir eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft?
Hat damit jemand Erfahrung?
Wie habt ihr das mit der Miete geregelt?

Mfg

Kori

Verfasst: 07.06.2005 19:13
von manni
habe gestern im tv einen beitrag gesehen, da sagte ein rechtsanwalt das man erst nach 3 jahren von einen eheänlichen verhältnis sprechen kann, leider weiss ich nicht mehr was für eine sendung das war


gruss manni

Verfasst: 10.06.2005 17:12
von Gast
Hallo,

sobald dein Freund zusammen mit dir in der Wohnung wohnt, muss er die Hälfte der Miete tragen (wenn noch ein Kind da ist 1/3).
Dies wird dann vom Mietzuschuss des ALG2 abgezogen.

Verfasst: 14.06.2005 15:41
von ich
hallo,

eine eheähnliche gemeinschaft hast du nur wenn du mit deinem freund zusammen ein kind hast oder ihr ein gemeinsames konto habt.

es ist besser ledig anzugeben als eheähnliche gemeinschaft, dazu darf aber noch kein kind da sein und jeder muss mit seinem eigenen geld wirtschaften und nicht zusammen aus einem topf.

du kannst beim antrag auch angeben das du mietfreies wohnrecht bei ihm hast (wenn es seine wohnung ist und er die miete bezahlt) so ersparst du dir den ganzen papierkrieg mit miete und heizung.

grüsse

Ja eheähnliches Verhältnis

Verfasst: 10.07.2005 13:02
von Sandra
Ja ihr zählt für das Amt als Eheähnliches Verhältnis. Sobald man zusammen wohnt und sich auf gut Deutsch Tisch und Bett teilt! Was gibt es da mit der Miete zu regeln, das berechnet das Amt dann komplett