Hallo,
ich wohne mit meinem Freund zusammen. Aber sind wir eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft?
Hat damit jemand Erfahrung?
Wie habt ihr das mit der Miete geregelt?
Mfg
Kori
soll ich den Freund mit angeben?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
hallo,
eine eheähnliche gemeinschaft hast du nur wenn du mit deinem freund zusammen ein kind hast oder ihr ein gemeinsames konto habt.
es ist besser ledig anzugeben als eheähnliche gemeinschaft, dazu darf aber noch kein kind da sein und jeder muss mit seinem eigenen geld wirtschaften und nicht zusammen aus einem topf.
du kannst beim antrag auch angeben das du mietfreies wohnrecht bei ihm hast (wenn es seine wohnung ist und er die miete bezahlt) so ersparst du dir den ganzen papierkrieg mit miete und heizung.
grüsse
eine eheähnliche gemeinschaft hast du nur wenn du mit deinem freund zusammen ein kind hast oder ihr ein gemeinsames konto habt.
es ist besser ledig anzugeben als eheähnliche gemeinschaft, dazu darf aber noch kein kind da sein und jeder muss mit seinem eigenen geld wirtschaften und nicht zusammen aus einem topf.
du kannst beim antrag auch angeben das du mietfreies wohnrecht bei ihm hast (wenn es seine wohnung ist und er die miete bezahlt) so ersparst du dir den ganzen papierkrieg mit miete und heizung.
grüsse
Ja eheähnliches Verhältnis
Ja ihr zählt für das Amt als Eheähnliches Verhältnis. Sobald man zusammen wohnt und sich auf gut Deutsch Tisch und Bett teilt! Was gibt es da mit der Miete zu regeln, das berechnet das Amt dann komplett