soll ich den Freund mit angeben?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Kori

soll ich den Freund mit angeben?

Beitrag von Kori »

Hallo,

ich wohne mit meinem Freund zusammen. Aber sind wir eine eheähnliche Bedarfsgemeinschaft?
Hat damit jemand Erfahrung?
Wie habt ihr das mit der Miete geregelt?

Mfg

Kori
manni

Beitrag von manni »

habe gestern im tv einen beitrag gesehen, da sagte ein rechtsanwalt das man erst nach 3 jahren von einen eheänlichen verhältnis sprechen kann, leider weiss ich nicht mehr was für eine sendung das war


gruss manni
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,

sobald dein Freund zusammen mit dir in der Wohnung wohnt, muss er die Hälfte der Miete tragen (wenn noch ein Kind da ist 1/3).
Dies wird dann vom Mietzuschuss des ALG2 abgezogen.
ich

Beitrag von ich »

hallo,

eine eheähnliche gemeinschaft hast du nur wenn du mit deinem freund zusammen ein kind hast oder ihr ein gemeinsames konto habt.

es ist besser ledig anzugeben als eheähnliche gemeinschaft, dazu darf aber noch kein kind da sein und jeder muss mit seinem eigenen geld wirtschaften und nicht zusammen aus einem topf.

du kannst beim antrag auch angeben das du mietfreies wohnrecht bei ihm hast (wenn es seine wohnung ist und er die miete bezahlt) so ersparst du dir den ganzen papierkrieg mit miete und heizung.

grüsse
Sandra

Ja eheähnliches Verhältnis

Beitrag von Sandra »

Ja ihr zählt für das Amt als Eheähnliches Verhältnis. Sobald man zusammen wohnt und sich auf gut Deutsch Tisch und Bett teilt! Was gibt es da mit der Miete zu regeln, das berechnet das Amt dann komplett
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