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Prüfdienst vom Job-Center

Verfasst: 28.03.2007 06:32
von Alfred
Guten Morgen,
Ich hatte eben um 7.00 Uhr eine Dame vom Job-Center zu Besuch, die prüfen sollte ob ich Küchenmöbel habe.
Da ich einen Antrag auf Erstausstattung für Küchenmöbel bedingt durch einen "Zwangsumzug" gestellt habe.
Ich habe mir von einem Freund ein paar Unterschränke und Oberschränke besorgt, die meinerseits aber noch bezahlt werden müssen.
Der Prüfdienst meinte ich bekomme vom Sachbearbeiter bescheid ob dem Antrag stattgegeben wird.
Meine Vermutung ist nun da der Prüfdienst Küchenmöbel gesehen hat, ich somit keine finanzielle Unterstützung bekomme.
Wie ist die Sachlage nun um mich bestellt ???

Besten Dank, Alfred

Verfasst: 28.03.2007 07:10
von DjTermi
Hallo Alfred,
Du hast Küchenmöbel beantrat obwohl Du welche hast ? Ich verstehe nicht ganz die Sachlage, Sorry ! ( Oder es ist noch zu früh für mich )

Verfasst: 28.03.2007 08:44
von Melinde
Hallo Alfred
Ich vermute mal das in diesen Protokoll des Hausbesuchs stehen wird das Küchenschränke vorhanden sind und die Chancen auf Bewilligung sehen wohl dann nicht gut aus wenn Du nicht erklärt hast das die Teile garnicht Dir gehören. Bis Du sie bezahlt hast sind sie nämlich noch Eigentum deines Freundes der sie im Moment nur zur Verfügung stellt.
(die Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung in den Besitz des Käufers über steht so ähnlich in Kaufverträgen)
Allerdings sieht es immer irgendwie komisch aus wenn man etwas beantragt weil man es nicht hat und genau das steht dann schon in der Wohnung. Wäre also besser gewesen wenn Du Deinem Morgenbesuch die Sache erklärt hättest. Hast Du nicht das Protokoll dieser Begehung angeschaut oder gefragt?
Wenn Du gleich heute noch mit Deinem Sachbearbeiter telefonierst und ihm diesen Sachverhalt nochmal genauer erklärst wird er sicher den Antrag bewilligen. Die Leute wissen doch auch das man sich immer bemüht irgendwie zu improvisieren bis man allen Hausrat zusammen hat und sich erstmal was ausleiht.
Gruss

Verfasst: 28.03.2007 21:27
von Alfred
Hallo DjTermi und Melinde,
ich habe im Dezember 2006 für die neu angemietete Wohnung (Mietbeginn 01.03.2007) auch einen Antrag für Küchenmöbel gestellt für einen Ober, Unter und Hochschrank.
Ich selbst hatte ja keine eigene Küche. Nun habe ich mir von einem Freund leihweise Ober und Unterschränke ausgeliehen mit der Option diese gegen Bezahlung auch erwerben zu können.
Ich habe der Dame vom Prüfdienst die Sachlage auch so erklärt,was sie ins Protokoll geschrieben hat weiß ich nicht, habe auch nicht gefragt.
Sie stellte für mich nicht nachvollziehbare Fragen wieviel Zimmer die Wohnung hätte, ob mit Balkon und ob ich allein lebe. Ich antwortete immer es steht doch alles in meiner Akte, einfach nervend.
Im übrigen habe ich heute eine Zahlungsaufforderung von der Bundesagentur für Arbeit(Regionaldirektion) bekommen, diese fordert mich auf bis zum 06.04.2007 meine mir erteilte Mietkaution von 630,00 Euro zurück zu zahlen. Habe am 20.03.2007 mein Darlehensvertrag mit dem alten Job-Center abgeschlossen sowie eine Abtretungserklärung.

Wie soll dass denn gehen ??? Ich bin weiterhin hilfsbedürftig und bekomme ab April meine Leistungsbezüge vom Job-Center an meinem neuen Wohnort.
Ach so Melinde, man kann hier in Berlin nicht einfach seinen Sachbearbeiter anrufen, es gibt nur eine Telefonzentrale für Nachfragen und Termine.

Fürs erste herzlichen Dank, Alfred.

Verfasst: 28.03.2007 22:19
von Gast
Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Hinweise des ULD zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII
http://www.datenschutzzentrum.de/sozial ... esuche.htm

Prüfdienst vom Job-Center

Verfasst: 07.04.2007 15:11
von Alfred
Hallo,
Habe heute einen Ablehnungsbescheid nach § 23 SGB II bekommen.
Antrag auf Übernahme der Sonderleistung (Küchenmöbel) kann nicht entsprochen werden. Begründung: Die beantragten Möbel sind gem. Prüfbericht bereits vorhanden.
Ich kann im Widerspruch gehen, was bekanntlich unendlich dauern kann.
Könnte ich dies umgehen und mir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen um einen Anwalt meines Vertrauens mit der Klärung zu beauftragen ?
Herzl. Dank für Eure Hilfe.
Alfred

Sieht wohl schlecht für dich aus

Verfasst: 07.04.2007 18:50
von moselkerl
Klar kannst du dir einen Beratungsschein holen, doch auch der Anwalt freut sich darüber, wenn du kommst. Sonst wird wohl nicht viel passieren. Hässtest doch nur die leeeeeere Küche zeigen sollen.

Verfasst: 07.04.2007 20:05
von DjTermi
Hallo Alfred,
ich sehe da leider auchnicht viel Hoffnung zu mal die Küche zu derzeit Möbelsiert war.
Oder du müsstest es irgend wie so Beweisen, Ein Schriftstück aufsetzen das die Küche nur als Übergang dienen sollte, bis Du was neues hast.

Vielleciht Hilft das ja ich drüke Dir die Daumen !

Verfasst: 07.04.2007 22:45
von maria1106
Hallo Alfred!
Blos nicht aufgeben. Lass es dir schriftlich geben, dass du die Möbel noch bezahlen musst! Sofort Widerspruch einlegen und notfalls die Möbel wieder abholen lassen. So viele waren das ja nicht wenn ich richtig gelesen habe!
Denn wie liest man das immer so schon :
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von XXX !

Viel Glück !

LG
Silvia

Verfasst: 07.04.2007 22:51
von Melinde
Hallo Alfred
Kann mich den Empfehlungen von Termi und Maria nur anschliessen. :)
Geliehene Möbel sind kein Eigentum, wenn Dich mal ein Kumpel mit dem Auto zur ARGE fährt kann man ja auch nicht sagen das Du ein Auto hast. :wink:
Gruss und geruhsame Feiertage