Bitte keine Verweise auf die Suchmaschine. Hab mir alles zum Thema Ebay hier auch schon durchgelesen. Aber auf meine Frage bin ich auf keine Antwort gestoßen.
Folgendes: Beim Verkauf über Ebay handelt es sich ja um eine Vermögensumbildung (vorhandene Ware wird in Geld umgewandelt) Soweit so gut.
Ich möchte über Ebay einen Handyvertrag abschließen, dieser Vertrag ist garniert mit einer Zusatzprämie.Wenn ich nun diese Prämie verkaufen möchte, fällt dies auch unter die Vermögensumbildung?
Ebay
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Waldmeister
Nee, das ist keine Vermögensumwandlung denn diese Prämie befand sich ja vor dem Leistungsbezug noch nicht in Deinem Besitz.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das Du bei Antragstellung eine exakte Auflistung Deines gesamten Hausrats beim Amt eingereicht hattest damit man feststellen kann wann sich diesbezüglich etwas in welcher Form vermehrt haben könnte und ggf. verkauft wird.
Gruss
Nee, das ist keine Vermögensumwandlung denn diese Prämie befand sich ja vor dem Leistungsbezug noch nicht in Deinem Besitz.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das Du bei Antragstellung eine exakte Auflistung Deines gesamten Hausrats beim Amt eingereicht hattest damit man feststellen kann wann sich diesbezüglich etwas in welcher Form vermehrt haben könnte und ggf. verkauft wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
wenn du Privatsachen bei ebay verkaufst zählt das als Vermögensumstrukturierung und kann nicht vom Arbeitsamt angerechnet werden. Heißt wenn du ein Handy, PC TV oder sonst was verkaufst ist das ok. Solange du natürlich nicht 10mal die gleichen Sachen im Monat verkaufst, wo man von einen Gewerbe ausgehen muß, dann ist das was anderes.
Glaub bei der Arag auf ihrer Homepage ist dieses Gerichtsurteil auch irgendwo hinterlassen, das du bei ebay private Sachen verkaufen darfst.
PS: Außerdem woher weiß das Arbeitsamt denn wenn du ein Handyvertrag abschließt das du da eine Prämie bekommst. Mußt es denen ja nicht auf die Nase binden, wenn du nen was weiß ich Flachbildschirm dazu geschenkt bekommst
Glaub bei der Arag auf ihrer Homepage ist dieses Gerichtsurteil auch irgendwo hinterlassen, das du bei ebay private Sachen verkaufen darfst.
PS: Außerdem woher weiß das Arbeitsamt denn wenn du ein Handyvertrag abschließt das du da eine Prämie bekommst. Mußt es denen ja nicht auf die Nase binden, wenn du nen was weiß ich Flachbildschirm dazu geschenkt bekommst
