Ebay

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Waldmeister
Beiträge: 25
Registriert: 07.12.2005 11:45

Ebay

Beitrag von Waldmeister »

Bitte keine Verweise auf die Suchmaschine. Hab mir alles zum Thema Ebay hier auch schon durchgelesen. Aber auf meine Frage bin ich auf keine Antwort gestoßen.

Folgendes: Beim Verkauf über Ebay handelt es sich ja um eine Vermögensumbildung (vorhandene Ware wird in Geld umgewandelt) Soweit so gut.

Ich möchte über Ebay einen Handyvertrag abschließen, dieser Vertrag ist garniert mit einer Zusatzprämie.Wenn ich nun diese Prämie verkaufen möchte, fällt dies auch unter die Vermögensumbildung?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Waldmeister
Nee, das ist keine Vermögensumwandlung denn diese Prämie befand sich ja vor dem Leistungsbezug noch nicht in Deinem Besitz.
Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das Du bei Antragstellung eine exakte Auflistung Deines gesamten Hausrats beim Amt eingereicht hattest damit man feststellen kann wann sich diesbezüglich etwas in welcher Form vermehrt haben könnte und ggf. verkauft wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Tracid
Beiträge: 70
Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

wenn du Privatsachen bei ebay verkaufst zählt das als Vermögensumstrukturierung und kann nicht vom Arbeitsamt angerechnet werden. Heißt wenn du ein Handy, PC TV oder sonst was verkaufst ist das ok. Solange du natürlich nicht 10mal die gleichen Sachen im Monat verkaufst, wo man von einen Gewerbe ausgehen muß, dann ist das was anderes.

Glaub bei der Arag auf ihrer Homepage ist dieses Gerichtsurteil auch irgendwo hinterlassen, das du bei ebay private Sachen verkaufen darfst.

PS: Außerdem woher weiß das Arbeitsamt denn wenn du ein Handyvertrag abschließt das du da eine Prämie bekommst. Mußt es denen ja nicht auf die Nase binden, wenn du nen was weiß ich Flachbildschirm dazu geschenkt bekommst ;-)
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