Hallo, folgendes Problem hab ich jetzt.
Ich beziehe hartz4 und mit einem Kleingewerbe als PC Doctor unterwegs.
Bisher war es so, das ich jeden Monat meine Gewinn-Verlust rechnung aufgestellt habe und mir der Gewinn abzüglich meinem Freibetrag von 100 € anteilig angerechnet wurde.
Das ist soweit ok und auch Rechtlich richtig.
Nun..kommt ein Brief indem es heißt...
"Die Massarbeit ist der Auffassung, dass die von ihnen geltend gemachten Ausgaben mit dem allgemeinen Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit nach §11 Abs. 2 SGBII abgegolten sind"
Meine Ausgaben die ich gegen rechne sind Zeitungsannoncen sowie Kraftstoff kosten..
Bisher (ca. 10 Monate) gab es diesbezüglich nie Probleme und wurde genauso gehandhabt!!!!(Ich hab über meine Anwältin eine Schriftliche Beschwerde gegen die Mitarbeiterin schreiben lassen..ist das der Grund?)
Wer kann mir denn dazu was sagen?
Zum anderen...
Die Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit meiner Tochter muß ja jetzt beim Sozialamt beantragt werden..bisher ARGE (sitzt im selben Raum 3m weiter), die verlangen jetzt die Kontoauszüge der letzten 3 Monate..ist das rechtens? Was darf ich schwärzen?
LG
andre
Nebenerwerb und Kontoauszüge
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
kontoauszüge: "Weigerung, lückenlose Kontoauszüge der vergangenen 3 Monate vorzulegen, stellt keinen Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten dar, soweit kein konkreter Anhaltspunkt für einen Verdacht auf Leistungsmissbrauch besteht. Die Erhebung dieser Sozialdaten ist nicht leistungserheblich und verstößt gegen das Recht auf Sozialgeheimnis."
siehe: http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... oausz%FCge
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